Datum18.12.2025 09:16
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Schufa Daten über verspätete Zahlungen auch nach der Begleichung der Schulden weiterhin speichern darf. Die Entscheidung folgte auf eine Revision der Schufa gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Die Schufa hatte die dreijährige Speicherung verteidigt. Das Kölner Gericht muss nun erneut über die Klage eines Verbrauchers entscheiden, der unter langen Zahlungsfristen litt. Der Artikel wird fortlaufend aktualisiert.
InhaltTrotz Begleichung der Schulden darf die Schufa Daten über verspätete Zahlungen weiter speichern. Ein Verbraucher hatte geklagt, die Schufa vor dem BGH Revision eingelegt. Die Auskunftei Schufa muss Daten über Zahlungsausfälle von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht sofort nach Rechnungsbezahlung löschen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab damit der Revision der Schufa gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln statt. Die Auskunftskartei hatte sich für eine dreijährige Speicherung eingesetzt, wie sie bisher gilt. Über die konkrete Klage eines früheren Schuldners muss das Kölner Gericht nun neu entscheiden. Dieser hatte Forderungen trotz Mahnungen erst nach längerer Zeit beglichen, klagte aber gegen eine längerfristige Speicherung seiner Daten. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.