Datum17.12.2025 16:38
Quellewww.zeit.de
TLDREin 73-jähriger Mann bleibt nach einem tödlichen Brand im Hamburger Marienkrankenhaus in Psychiatrie, da er als schuldunfähig gilt. Der Brand, verursacht durch das Anzünden eines Kopfkissens, tötete drei Patienten und verletzte über 30 weitere. Das Gericht folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und ordnete seinen Aufenthalt im psychiatrischen Krankenhaus unbefristet an. Eine Entlassung ist erst möglich, wenn Gutachter eine Gefährdung ausschließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Urteile“. Lesen Sie jetzt „73-Jähriger bleibt nach tödlichem Klinikbrand in Psychiatrie“. Mehr als ein halbes Jahr nach einem tödlichen Brand in einem Hamburger Krankenhaus hat das Landgericht der Stadt geurteilt, dass der beschuldigte Verursacher zum Schutz der Allgemeinheit in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. Das teilte das Gericht mit. Damit folgte es der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die davon ausging, dass der 73 Jahre alte demente Mann schuldunfähig war. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Der ehemalige Patient des Marienkrankenhauses soll in der Nacht zum 1. Juni ein Kopfkissen mit einem Feuerzeug angezündet haben. Der Brand tötete drei Patienten, mehr als 30 Menschen wurden laut Feuerwehr verletzt. Der Deutsche wurde nach dem Feuer festgenommen und vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er zählte nicht zu den Verletzten. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als besonders schwere Brandstiftung mit Todesfolge und Mord mit gemeingefährlichen Mitteln in drei Fällen bewertet. Die Behörde ging auch davon aus, dass der Mann schuldunfähig war, weshalb es zu dem sogenannten Sicherungsverfahren kam. Darin sollte entschieden werden, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. Der Prozess hatte am 27. November begonnen. Der Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus ist zunächst einmal unbefristet. Mit einer Entlassung können Betroffene erst rechnen, wenn Gutachter sie als ungefährlich einstufen. Im Extremfall müssen die Patienten ihr Leben lang in der Psychiatrie bleiben. © dpa-infocom, dpa:251217-930-437085/1