Datum17.12.2025 16:41
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Brandenburger Landtag hat ein Gesetz zur Neustrukturierung von Integrationseinrichtungen beschlossen. Innenminister René Wilke betonte, dass das Gesetz Integration und Rückkehr fördert. Geplant sind Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende sowie Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge mit unklarer Bleibeperspektive. Ziel ist die Integration durch Sprachförderung, Bildung und Jobunterstützung. Zudem sind Ausreiseeinrichtungen für ausreisepflichtige Personen vorgesehen. Gemeinsam mit Berlin wird eine Abschiebehaftanstalt und ein Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER genutzt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Aufnahme von Flüchtlingen“. Lesen Sie jetzt „Landtag beschließt Gesetz für Integrationseinrichtungen“. Der Brandenburger Landtag hat ein Gesetz zur Neustrukturierung der Integrationseinrichtungen mehrheitlich beschlossen. "Dieses Landesaufnahmegesetz sorgt dafür, dass wir Integration dort schaffen, wo es möglich ist und Rückkehr dort, wo es notwendig ist", sagte Innenminister René Wilke (SPD) in einer Landtagssitzung. "Wir bieten Chancen, sich einen Platz zu erarbeiten, aber auch Konsequenz, wo der Wille dazu nicht gegeben ist." Geplant sind zunächst Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen die Asylsuchenden während der ersten Wochen des Asylverfahrens untergebracht werden. Die Landesübergangseinrichtungen sind für Flüchtlinge mit unklarer Bleibeperspektive vorgesehen. Die Ziele sind eine geordnete Ausreise und Integration durch Sprachförderung, Bildung und Qualifizierung sowie Unterstützung für Ausbildung oder Arbeit. Auch soll es Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Menschen geben. Berlin und Brandenburg planen die gemeinsame Nutzung einer Abschiebehaftanstalt in Berlin-Lichtenrade. Das schon länger geplante Ein- und Ausreisezentrum für Flüchtlinge am Flughafen BER soll nach Angaben von Innenminister Wilke ebenfalls von Berlin und Brandenburg gemeinsam genutzt werden können. © dpa-infocom, dpa:251217-930-437111/1