Kreis Cuxhaven: Neonazi-Lieder auf Weihnachtsmarkt - Verdächtiger ermittelt

Datum17.12.2025 16:26

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Landkreis Cuxhaven ermittelt die Polizei gegen einen 40-Jährigen, der beim Weihnachtsmarkt in Otterndorf verbotene Neonazi-Lieder über offizielle Lautsprecher abgespielt haben soll. Ein sichergestellter USB-Stick führte zu dem Verdächtigen. Trotz des Abbaus der Musikanlage am gleichen Tag sollen auch am darauf folgenden Wochenende weiterhin rechtsextreme Musik über eine private Bluetooth-Box abgespielt worden sein. Die Ermittlungen laufen wegen Volksverhetzung und Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kreis Cuxhaven“. Lesen Sie jetzt „Neonazi-Lieder auf Weihnachtsmarkt - Verdächtiger ermittelt“. Nach rechtsradikaler Musik auf einem Weihnachtsmarkt im Landkreis Cuxhaven sind die Ermittler einem Verdächtigen auf die Spur gekommen. Ein 40-Jähriger soll die verbotenen Lieder über die offiziellen Boxen abgespielt haben, wie die Polizei mitteilte. Ein sichergestellter USB-Stick mit der Musik führte zu dem Mann aus dem Landkreis Stade. Die Kleinstadt Otterndorf hatte einen Dienstleister beauftragt, die Musik für den Sternenmarkt zu übernehmen. Am Freitag soll es dabei zur Grenzüberschreitung gekommen sein: Laut Polizei wurden über die Anlage Stücke der inzwischen aufgelösten Neonazi-Band "Landser" und andere Lieder mit volksverhetzenden und antisemitischen Inhalt abgespielt.  Die Beamten prüfen nach eigenen Angaben noch, welche Verbindung der Verdächtige zu dem Dienstleister hat. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe sorgte die Stadt dafür, dass die Musikanlage noch an demselben Tag abgebaut wurde. Inzwischen erhielten die Ermittler aber auch Videos vom vergangenen Wochenende. Am Samstag und Sonntag soll auf dem Weihnachtsmarkt weiter verbotene Musik abgespielt worden sein - dann vermutlich über eine private Bluetooth-Box. "Wir prüfen noch, ob das wirklich so war", sagte ein Sprecher der Polizei.  Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung und wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz. Der reine Besitz der Musik sei nicht verboten, erklärte der Polizeisprecher. Es sei allerdings nicht erlaubt, die rechtsradikalen und jugendgefährdenden Lieder öffentlich zu spielen. © dpa-infocom, dpa:251217-930-437020/1