Datum17.12.2025 15:29
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Hessische Verfassungsgericht verhandelt über eine Wahlrechtsreform zur Sitzverteilung bei Kommunalwahlen, die für den 15. März geplant sind. Die FDP hat Klage erhoben, da sie befürchtet, dass kleinere Parteien zulasten größerer Gruppierungen benachteiligt werden. Innenminister Poseck (CDU) argumentiert, das neue Verfahren solle eine Zersplitterung und Ein-Personen-Fraktionen verhindern. Experten warnen jedoch vor einer möglichen Begünstigung größerer Parteien. Eine Entscheidung des Gerichts wird vor den Wahlen erwartet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verfassungsgericht“. Lesen Sie jetzt „Gericht verhandelt neuartiges Auszählen bei Kommunalwahlen“. Werden kleine politische Gruppierungen benachteiligt zugunsten größerer Parteien? Hessens höchstes Gericht hat über den Streit um die neue Berechnung der Sitzverteilung bei den Kommunalwahlen verhandelt. Die FDP-Landtagsopposition hatte vor dem Staatsgerichtshof in Wiesbaden gegen die schwarz-rote Landesregierung geklagt. Es geht um die nächsten Kommunalwahlen am 15. März. Der Präsident des Staatsgerichtshofs, Wilhelm Wolf, sagte, der Termin für die Urteilsverkündung (P. St. 3013) werde noch bestimmt. In Justizkreisen hieß es, die Entscheidung, welches Wahlrecht schließlich gelte, werde naturgemäß noch vor den Wahlen erwartet. Mit ihrer Wahlrechtsreform will die schwarz-rote Landesregierung die Sitzverteilung der kommunalen Parlamente neuartig berechnen lassen. So möchte sie einer wachsenden Zersplitterung vorbeugen und Ein-Personen-Fraktionen verhindern, wie Innenminister Roman Poseck (CDU) vor Gericht bekräftigte. Laut Experten werden größere Parteien damit etwas begünstigt. Es geht um das neue Auszählverfahren bei den Kommunalwahlen für die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie in mehr als 420 Städten und Gemeinden in Hessen. Die FDP spricht von einem "Angriff auf die demokratische Vielfalt". Ihr zufolge hätten CDU und SPD bei den Kommunalwahlen 2021 in Hessen 94 beziehungsweise 68 mehr Mandate bekommen, wäre damals schon das neue Berechnungsverfahren angewandt worden. Insgesamt hätten sich 272 Mandate verschoben, wie die FDP-Antragsteller in der mündlichen Verhandlung bekräftigten. Die Freidemokraten als Antragsteller und die Landesregierung als Antragsgegnerin hatten beide je einen Mathematikprofessor als Sachverständigen in die mehr als dreistündige Verhandlung mitgebracht. Die Verfassungsrichter stellten ihnen zahlreiche Verständnisfragen. Klar wurde, dass sich bei allen Auszählungsverfahren bei der Umrechnung von Stimmen auf Mandate zwangsläufig Bruchteilergebnisse ergeben und daher keine Methode perfekt sein kann. © dpa-infocom, dpa:251217-930-436459/1