Datum17.12.2025 14:11
Quellewww.zeit.de
TLDRAb Ende Januar 2026 wird in Hessen landesweit eine Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt, wie das hessische Sozialministerium verkündet. Eine erforderliche Software-Schnittstelle wurde programmiert, nachdem die Einführung zunächst für März 2025 geplant war. Die Karte soll staatliche Leistungen digital bereitstellen und die Verwaltung in Kommunen entlasten. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass dies den Einkauf in Flohmärkten einschränken könnte und Sicherheitsbedenken bezüglich der Barzahlung für Schlepper bestehen. Hanau und Frankfurt sind vorübergehend von der Regelung ausgenommen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schnittstelle programmiert“. Lesen Sie jetzt „Bezahlkarte für Geflüchtete ab Ende Januar landesweit“. Die Bezahlkarte für Asylbewerber und Asylbewerberinnen wird nach Angaben des hessischen Sozialministeriums Ende Januar 2026 flächendeckend eingeführt. Eine dafür nötige Software-Schnittstelle für die Kommunen sei programmiert, teilt Ministerin Heike Hofmann (SPD) mit. Die hessenweite Einführung der Karte hätte den Plänen zufolge eigentlich schon Ende März 2025 abgeschlossen sein sollen. Hanau sei zunächst ausgenommen, da die Stadt ab Januar eine kreisfreie Stadt sein wird und dafür die Verwaltung neu strukturiert werden muss, teilt das Ministerium mit. Für Frankfurt müsse eine eigene Schnittstelle programmiert werden, dies werde zeitnah geschehen. Zuständig für die Bezahlkarten sind die kreisfreien Städte und Landkreise, mit Hanau sind dies 27 sogenannte Leistungsbehörden. Bisher ist die Karte den Angaben zufolge in 17 davon im Einsatz. Auch in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes wird die Bezahlkarte bereits ausgegeben – seit einem Jahr. Ursprünglich sollte der Einsatz dann auch in den Kommunen beginnen, es fehlte jedoch die Schnittstelle zu deren Systemen. Auf den Bezahlkarten wird ein Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben bereitgestellt und damit nicht mehr als Bargeld ausgezahlt. So soll unter anderem verhindert werden, dass Geflüchtete Geld ins Ausland überweisen, etwa an ihre Familie oder an Schleuser. Zudem soll das Verfahren Kommunen bei der Verwaltung entlasten. Kritiker des Verfahrens sagen unter anderem, Geflüchtete könnten fortan nur noch eingeschränkt auf Flohmärkten oder in Second-Hand-Läden einkaufen, da die Karten dort nicht akzeptiert würden. Geld für Schlepper werde zudem oft im Voraus und bar gezahlt. © dpa-infocom, dpa:251217-930-435980/1