Kriminalität: Mann erstochen - Neun Jahre Haft für Partnerin

Datum17.12.2025 13:45

Quellewww.zeit.de

TLDRNach dem tödlichen Messerangriff auf einen 24-Jährigen in Niederbayern wurde die Partnerin zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Tat ereignete sich während eines eskalierten Streits nach einer Hochzeitsfeier. Das Gericht wertete die Handlung als Körperverletzung mit Todesfolge, nicht als Totschlag, da kein direkter Vorsatz nachgewiesen werden konnte. Die Angeklagte plädierte auf Notwehr und berichtete von einer gewaltsamen Beziehung, die das Paar zu einem Sohn geführt hat. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Mann erstochen - Neun Jahre Haft für Partnerin“. Nach dem gewaltsamen Tod eines 24-Jährigen in Niederbayern hat das Landgericht Passau seine damalige Partnerin zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Frau hatte der Anklage zufolge mit einem Messer zugestochen. Für das Gericht war die Tat Anfang Juni Körperverletzung mit Todesfolge. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.  Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags für die Angeklagte verlangt. Es sei der Deutschen kein direkter Vorsatz nachzuweisen. Die Anklage ging von einem eskalierten Beziehungsstreit in einer Wohnung in Grafenau aus.  Die Verteidigung der 26-Jährigen hatte hingegen auf Freispruch plädiert, weil die Frau aus Notwehr gehandelt habe.  Die Angeklagte hatte in dem Prozess über ihren Verteidiger eine von Gewalt geprägte Beziehung mit Vergewaltigungen schildern lassen. Am Tattag war das Paar in den frühen Morgenstunden von einer Hochzeitsfeier nach Hause zurückgekommen. In der Küche soll es zu einem Streit gekommen sein. Dabei soll die Frau nach einem Messer gegriffen und ihrem Partner einmal in die Brust gestochen haben. Der Mann starb kurz darauf. Das Paar hat einen im Jahr 2024 geborenen Sohn. © dpa-infocom, dpa:251217-930-435792/1