Kurzarbeit: Bundestag verlängert Kurzarbeitergeld erneut auf zwei Jahre

Datum17.12.2025 13:47

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Bundesregierung hat die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf zwei Jahre verlängert, um Unternehmen in der derzeit angespannten Wirtschaftslage Planungssicherheit zu geben. Dies wurde von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) angekündigt. Die Regelung schützt Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichert ihre Einkommen. Die verlängerte Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2026, nachdem die vorherige Regelung Ende 2025 ausgelaufen wäre.

InhaltAuch im neuen Jahr können Unternehmen zwei Jahre lang Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beziehen. Damit reagiert die Regierung auf die angespannte Wirtschaftslage. Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld um ein weiteres Jahr auf zwei Jahre verlängert. Das Kabinett beschloss eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). "Mit der Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate", sagte die Ministerin: "Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen." Mit der Regelung können Betriebe statt der regulären Bezugsdauer von zwölf Monaten bis zu zwei Jahre Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten beziehen. Die bisherige Regelung, die ebenfalls eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten vorsah, wäre ohne die Verlängerung Ende 2025 ausgelaufen. Die Verlängerung gilt bis zum 31. Dezember 2026. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.