Datum16.12.2025 17:25
Quellewww.zeit.de
TLDRDie EU-Kommission plant, die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wie Glyphosat unbefristet zu ermöglichen, indem die bisherigen regelmäßigen Neuzulassungen abgeschafft werden. Nur besonders gefährliche Substanzen sollen hiervon ausgenommen bleiben. Der Vorschlag sieht vor, dass Neubewertungen nur bei wissenschaftlichem Bedarf stattfinden. Glyphosat, ein umstrittenes Totalherbizid, bleibt bis Ende 2033 genehmigt. Einige EU-Staaten, darunter Deutschland, haben jedoch Einschränkungen für die Verwendung in bestimmten Bereichen. Der Vorschlag muss nun von den EU-Staaten und dem Europaparlament diskutiert werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landwirtschaft“. Lesen Sie jetzt „EU-Kommission will Pestizide unbefristet zulassen“. Die EU-Kommission will, dass Pflanzenschutzmittel wie Glyphosat in der EU künftig zeitlich unbefristet zugelassen werden können. Demnach sollen die bislang erforderlichen regelmäßigen Neuzulassungen für Wirkstoffe abgeschafft werden, wie aus einem Vorschlag der Behörde hervorgeht. Die gefährlichsten Substanzen sollen davon ausgenommen werden. Erneuerungen und gezielte Neubewertungen sollen nach Willen der Kommission dann durchgeführt werden, wenn es wissenschaftliche Gründe dafür gibt. Bislang wird die Zulassung eines aktiven Wirkstoffs in der EU nur für einen begrenzen Zeitraum bis zu 15 Jahren erteilt und muss danach neu bewertet werden. Ohne erfolgreiche Erneuerung läuft die Zulassung aus. Bekannt ist etwa das umstrittene Pestizid Glyphosat, das die EU-Kommission nicht als gefährlich einschätzt. Glyphosat ist ein sogenanntes Totalherbizid, das nahezu alle grünen Pflanzen schädigt. Es wird seit Mitte der 1970er-Jahre vor allem unter dem Handelsnamen "Roundup" genutzt und ist heute in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln verschiedener Hersteller enthalten. Die EU hat die Genehmigung für Glyphosat zuletzt bis Ende 2033 verlängert. In einem Teil der Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, sind Anwendungen in Haus- und Kleingärten sowie auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, verboten oder stark eingeschränkt. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen den Vorschlag nun diskutieren. © dpa-infocom, dpa:251216-930-432424/1