Bürgergeld-Reform bringt für sich genommen keine Einsparungen

Datum17.10.2025 14:52

Quellewww.spiegel.de

TLDRDie Bürgergeld-Reform, die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgestellt wurde, bringt laut dem Ministerium keine nennenswerten Einsparungen, obwohl Union und Kanzler Merz von Milliardenbeträgen sprachen. Die angestrebten Einsparungen für 2026 und 2027 betragen zusammen 155 Millionen Euro, könnten jedoch durch Kosten in ähnlicher Höhe ausgeglichen werden. Die Reform umfasst schärfere Leistungskürzungen und Priorität für Arbeitsvermittlung. Der Kabinettsentwurf wird derzeit mit dem Kanzleramt abgestimmt und soll im Bundestag noch vor Weihnachten diskutiert werden.

InhaltBundeskanzler Merz hatte im Wahlkampf zweistellige Milliardenbeträge an Einsparungen durch die Reform des Bürgergelds versprochen. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums räumt damit endgültig auf. Die geplante Reform des Bürgergelds zu einer Grundsicherung wird nach Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums für sich genommen keine nennenswerten Einsparungen bringen. Diese würden sich erst durch eine verbesserte Arbeitsmarktintegration und eine Reduzierung der Zahl der Leistungsberechtigten ergeben, hieß es am Freitag aus dem Ministerium. Dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zufolge, der dem SPIEGEL vorliegt, werden für die Jahre 2026 und 2027 Einsparungen in Höhe von 86 beziehungsweise 69 Millionen Euro erwartet. Die Union und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatten dagegen Erwartungen geschürt, es seien Einsparungen in Milliardenhöhe möglich. Das Ministerium hat den ersten Entwurf an die sogenannte Frühkoordinierung mit dem Kanzleramt weitergeleitet. Auf dieser ersten Stufe werden Gesetzentwürfe abgestimmt, bevor sie an alle Ministerien verschickt werden und die Anhörung von Verbänden eingeleitet wird. Auf die Eckpunkte der Reform hatten sich die Koalitionsspitzen von CDU, CSU und SPD vorige Woche verständigt. Für die Grundsicherung wendet der Bund jährlich über 50 Milliarden Euro auf. Die Einsparungen allein aufgrund der Gesetzesänderungen fallen daher kaum ins Gewicht. Dennoch will das Arbeitsministerium laut Haushaltsentwurf für 2026 beim bisherigen Bürgergeld 1,5 Milliarden Euro einsparen. Diese Summe soll auch dadurch zustande kommen, dass neue Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr unter das Bürgergeld fallen, sondern die geringeren Asylbewerberleistungen erhalten. Allerdings entstehen dadurch an anderer Stelle Kosten in fast gleicher Höhe, sodass der Staat unter dem Strich nichts spart. Die Hoffnung auf Einsparungen schöpft das Arbeitsministerium außerdem auf Basis der Annahme, dass eine Reduzierung um 100.000 Bedarfsgemeinschaften rechnerisch einer Einsparung von rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr entsprechen würde. Das setzt allerdings voraus, dass eine Beschäftigung möglich ist, deren Entlohnung die kompletten Kosten der Bedarfsgemeinschaft decken kann. Die Reform wird dem Vernehmen nach nicht zum Jahresanfang 2026 inkrafttreten, sondern erst ein paar Monate später. Im Arbeitsministerium wird eine erste Beratung des Gesetzes im Bundestag vor Weihnachten angestrebt. Kern der Änderungen sind schärfere und schnellere Leistungskürzungen. Die bisherige gestaffelte Minderungshöhe bei Pflichtverletzungen soll entfallen. Stattdessen kann der Regelbedarf bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit für einen Zeitraum von drei Monaten um 30 Prozent gekürzt werden. Das wären derzeit rund 150 Euro pro Monat weniger. Für Bezieher der Grundsicherung, die wiederholt Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumen, ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Dieses kann bis zur Einstellung aller Leistungen führen, wobei die Wohnkosten zunächst weitergezahlt werden. Zudem soll die einjährige Karenzzeit abgeschafft werden, in der höhere Vermögen und Wohnkosten weitgehend geschützt waren. Ein neuer Vermittlungsvorrang soll sicherstellen, dass die direkte Aufnahme einer Arbeit Priorität vor einer Weiterbildung hat. Geplant sind darüber hinaus eine Haftung der Arbeitgeber bei Schwarzarbeit sowie schärfere Regeln gegen Mietwucher.