Rivalisierte Fangruppen: Durchsuchungen nach Angriff gegen Fußballfans

Datum16.12.2025 15:07

Quellewww.zeit.de

TLDRNach einem Angriff rivalisierender Fußballfans auf einen Treffpunkt eines lokalen Vereins in Würzburg hat die Polizei mehrere Durchsuchungen durchgeführt. Gegen vier Verdächtige im Alter von 19 bis 26 Jahren wird wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung und weiteren Vergehen ermittelt. Bei den Durchsuchungen wurden Schutzausrüstung und Marihuana gefunden sowie Handys sichergestellt. Bei dem Vorfall entstanden Sachschäden, doch es gab keine Verletzten. Die Angreifer hatten sich laut Zeugen aus der Szene eines rivalisierenden Vereins rekrutiert.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rivalisierte Fangruppen“. Lesen Sie jetzt „Durchsuchungen nach Angriff gegen Fußballfans“. Nach dem Angriff einer Gruppe Fußballanhänger auf Fans eines rivalisierten Vereins hat die Polizei mehrere Durchsuchungen durchgeführt. Gegen vier Beschuldigte im Alter zwischen 19 und 26 Jahren wird nun ermittelt, wie die Behörde mitteilte. Bereits Anfang November hatten demnach mehrere Menschen vermummt und teilweise mit Schutzausrüstung versucht, in ein Gasthaus in Würzburg einzudringen. Das Lokal sei Treffpunkt eines ansässigen Fußballvereins gewesen. Es kam laut Polizeiangaben zu Handgreiflichkeiten. Die Beteiligten seien geflohen, bevor Streifen ankamen. Zeugen gaben demzufolge an, dass es sich bei den Angreifern um Fans eines rivalisierenden Vereins handelte. Verletzt worden sei niemand, aber es sei Schaden am Inventar des Lokals und dem Rollator eines Gastes entstanden, hieß es.  Ermittler identifizierten laut Polizeiangaben mehrere Verdächtige und führten nach Beschlüssen der Staatsanwaltschaft Durchsuchungen durch. Am Dienstag seien dabei unter anderem Marihuana sowie Schutzausstattung wie Zahnschutz und Quarzhandschuhe gefunden worden. Außerdem hätten die Beamten mehrere Handys sichergestellt.  Gegen die vier Beschuldigten ermittelt die Polizei eigenen Angaben zufolge unter anderem wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Cannabiskonsumgesetz. © dpa-infocom, dpa:251216-930-431318/1