Datum16.12.2025 15:09
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Bundesregierung hat sich auf letzten Details zur Reform des Bürgergelds verständigt, das künftig nur noch Grundsicherung heißen soll. Die Reform umfasst strengere Sanktionen, beispielsweise Kürzungen der Leistungen bei Pflichtverletzungen um 30 Prozent. Die Karenzzeit für höhere Vermögen wird abgeschafft, und die direkte Arbeitsaufnahme erhält Priorität. Die Umsetzung der Reform ist bis Mitte 2026 vorgesehen, mit einem Kabinettsbeschluss noch in dieser Woche. Umstritten bleibt der vollständige Leistungsentzug bei wiederholten Pflichtverletzungen.
InhaltStärkere Sanktionen, Wegfall der Karenzzeit und ein neuer Name: Die Regierung hat sich auf Reformen beim Bürgergeld geeinigt. 2026 soll die Umsetzung beginnen. Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich auf letzte zentrale Details zur Reform des Bürgergelds verständigt und damit den Weg für einen Kabinettsbeschluss freigemacht. Das Vorhaben soll an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, wie es aus Regierungskreisen hieß. Mit der Reform soll das Bürgergeld künftig nur noch Grundsicherung heißen. Das Inkrafttreten der Reform ist nach Regierungsangaben im Laufe des kommenden Jahres vorgesehen, die praktische Umsetzung soll zur Jahresmitte 2026 beginnen. Kern der Reform sind schwerere und schneller greifende Sanktionen. Künftig kann die monatliche Leistung bei Pflichtverletzungen wie der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit unmittelbar um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden – das entspricht derzeit rund 150 Euro weniger pro Monat. Wer wiederholt Termine im Jobcenter versäumt, muss ebenfalls mit solchen Kürzungen rechnen. Bei drei Meldeaufforderungen ohne Reaktion soll der Leistungsanspruch sogar vollständig entzogen werden können. In bestimmten Fällen kann zudem die Übernahme der Wohnkosten wegfallen. Zugleich soll die bislang geltende einjährige Karenzzeit abgeschafft werden, in der höhere Vermögen und Wohnkosten weitgehend geschützt waren. Die direkte Aufnahme einer Arbeit soll Vorrang vor Weiterbildungen haben. Geplant sind außerdem eine stärkere Haftung von Arbeitgebern bei Schwarzarbeit sowie verschärfte Regeln gegen Mietwucher. Umstritten war zuletzt die Frage, unter welchen Bedingungen ein kompletter Leistungsentzug zulässig sein soll. In der Union gab es Befürchtungen, dass solche Sanktionen unterlaufen würden, wenn Betroffene zuvor zwingend persönlich angehört werden müssen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatten deshalb ein Veto eingelegt. Nun einigte sich die Regierung auf präzisierte Formulierungen für Menschen, die als nicht erreichbar gelten und dann ihren Anspruch verlieren können. Betroffenen soll jedoch grundsätzlich Gelegenheit zur Anhörung gegeben werden. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.