Holz aus Thüringen: Nächste Runde in millionenschweren Streit um Holzvermarktung

Datum16.12.2025 14:15

Quellewww.zeit.de

TLDREin millionenschwerer Rechtsstreit um die Holzvermarktung in Thüringen beschäftigt das Land. Eine Sägeindustrie-Gesellschaft verklagt die Thüringer Landesforstanstalt wegen angeblich überhöhter Holzpreise und kartellrechtswidrigen Verhaltens. Der Streit zieht sich seit Jahren, eine frühere Klage wurde 2023 abgewiesen. Thüringen verteidigt die gemeinschaftliche Holzvermarktung, die 1993 eingeführt wurde. Eine Beendigung für größere Forstbetriebe ist für 2026 geplant, während kleinere Waldbesitzer weiterhin profitieren sollen. Der Forstminister betont die Notwendigkeit für Waldbesitzer, ihre Ressourcen bündeln zu können.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Holz aus Thüringen“. Lesen Sie jetzt „Nächste Runde in millionenschweren Streit um Holzvermarktung“. Eine millionenschwere Klage gegen die Holzvermarktungspraxis der Thüringer Landesforstanstalt beschäftigt weiter das Land. Eine Gesellschaft, die die Thüringer Sägeindustrie vertritt, geht gegen das Land vor. Verhandelt wird nach Angaben des Thüringer Forstministeriums an diesem Mittwoch vor dem Oberlandesgericht in Jena. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch offen.  Die Sägeindustrie wirft der Thüringer Forstanstalt angeblich überhöhte Holzpreise wegen kartellrechtswidrigem Agieren mit anderen Waldbesitzern vor. Der Rechtsstreit zieht sich bereits über Jahre. "Der Freistaat Thüringen ist davon überzeugt, dass die Klage unbegründet ist", erklärte Forstminister Tilo Kummer (BSW) auf Anfrage. 2023 war die Klage gegen die Vermarktungspraxis mit Schadenersatzforderungen in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro vor dem Landgericht Erfurt erfolglos geblieben. Damals war die Sägeindustrie von einem internationalen Prozessfinanzierer vertreten worden. Aus Sicht des Gerichts war dieser nicht legitimiert, um als Kläger aufzutreten.  Hintergrund ist, dass die Landesforstanstalt über einen längeren Zeitraum die Holzvermarktung nicht nur für den Staatsforst, sondern auch für private und kommunale Waldbesitzer übernommen hatte. Sägewerk-Unternehmen vermuteten einen kartellrechtlichen Verstoß und übertrugen ihre möglichen Schadenersatzansprüche auf den Prozessfinanzierer und eine sogenannte Ausgleichsgesellschaft.  Laut Ministerium begann die gemeinsame Holzvermarktung der Landesgesellschaft sowie privaten und kommunalen Waldbesitzern mit Inkrafttreten des Thüringer Waldgesetzes im Jahr 1993. Auch andere Bundesländer hätten dieses Modell genutzt, um vor allem auch kleinere Waldbesitzer zu unterstützen. Insgesamt sechs Sägewerke sähen sich bei der Preis-Entwicklung durch diese Praxis benachteiligt, erklärte das Forstministerium.  Die kooperative Holzvermarktung für Forstbetriebe über 100 Hektar wird laut Ministerium zum 30. September 2026 beendet. Der gemeinsame Holzverkauf sei eine Strukturhilfe gewesen, so die Begründung. Für Forstbetriebe unter 100 Hektar bleibe die Holzvermarktung als Dienstleistungsangebot der Landesforstanstalt bestehen. Die Thüringer Waldfläche, die etwa ein Drittel der Landesfläche ausmacht, gehört etwa 180.000 Waldbesitzenden. Der Anteil von Privatleuten und Kommunen liege bei rund 60 Prozent. Die restlichen 40 Prozent der Waldfläche sind Staatswald.  Thüringen werde sich rechtlich zur Wehr setzen, "um Belastungen für die Steuerzahler, den Wald und die Waldbesitzenden abzuwenden", erklärte der Minister in Erfurt. Der Rohstoffbedarf einzelner holzverarbeitender Unternehmen in Thüringen sei sehr groß. Den Waldeigentümern müsse es deshalb auch möglich sein, ihre Holzmengen zu bündeln, "um mit der Säge- oder Papierindustrie auf Augenhöhe zu verhandeln". "Bei der Fusion großer holzverarbeitender Unternehmen hat das Kartellamt in der Vergangenheit keine Probleme gehabt", sagte Kummer. "Es sollte nicht sein, dass sich daraus ergebende Nachteile für die Waldbesitzer nicht kompensiert werden dürfen." © dpa-infocom, dpa:251216-930-430923/1