Datum17.10.2025 14:13
Quellewww.zeit.de
TLDREin polnisches Gericht hat die Auslieferung des Ukrainers Wolodymyr Z. an Deutschland abgelehnt. Er wird verdächtigt, an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines im September 2022 beteiligt gewesen zu sein. Z. wurde Ende September in Polen festgenommen und gilt als ausgebildeter Taucher, der möglicherweise Teil der Gruppe war, die Sprengsätze an den Pipelines anbrachte. Die Pipelines waren zum Zeitpunkt der Anschläge nicht in Betrieb, nachdem Russland die Gaslieferungen gestoppt hatte.
InhaltEin polnisches Gericht hat die Auslieferung eines Ukrainers an Deutschland gestoppt. Ihm wird vorgeworfen, an den Nord-Stream-Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Drei Jahre nach den Anschlägen auf die Nord Stream-Gaspipelines in der Ostsee darf einer der mutmaßlichen Beteiligten nicht von Polen an Deutschland ausgeliefert werden. Dies entschied ein Gericht in Warschau, wie die Agentur PAP meldete. Der mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer Wolodymyr Z. war Ende September in Polen festgenommen worden. Im September 2022 waren die Röhren durch Sprengsätze schwer beschädigt worden. Die Pipelines waren zum Zeitpunkt des Anschlags nicht in Betrieb: Russland hatte die Gaslieferungen über Nord Stream 1 kurz zuvor gestoppt, mutmaßlich als Reaktion auf westliche Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Nord Stream 2 war nie in Betrieb genommen worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich bei Z. um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platziert hatte. Der Ukrainer soll an den Tauchgängen beteiligt gewesen sein. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.