Datum16.12.2025 09:35
Quellewww.zeit.de
TLDREin Vater wurde vom Landgericht Heilbronn zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil er einen Polizisten mit einem Messer angriff, während dessen Kinder in Obhut genommen werden sollten. Der Vorfall ereignete sich in Rosengarten, als der Vater, nach dem Angriff, sich mit seinen fünfjährigen Kindern in der Wohnung verschanzt hatte. Spezialeinsatzkräfte konnten die Kinder später befreien. Der Polizeibeamte leidet nun an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Vater greift Polizei bei Wegnahme von Kindern an: Haftstrafe“. Weil er bei der Wegnahme seiner Kinder einen Polizisten mit einem Messer attackiert hat, soll ein Vater ins Gefängnis. Das Landgericht Heilbronn verurteilte den Mann am Montag wegen versuchten Totschlags und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren, wie eine Sprecherin mitteilte. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Mehrere Medien hatten über die Entscheidung berichtet. Hintergrund des Vorfalls Anfang Juli in der Gemeinde Rosengarten im Landkreis Schwäbisch Hall im Nordosten Baden-Württembergs war der Einsatz eines Gerichtsvollziehers gewesen. Dieser sollte die beiden fünfjährigen Kinder der Familie in Obhut nehmen und an das Jugendamt übergeben. Doch der Vater griff einen Polizisten, der den Gerichtsvollzieher begleitete, mit einem Brotmesser an. Weil das Messer nicht durch die Schutzweste des Beamten drang, wurde dieser nicht verletzt. Danach soll sich der Vater mit seinen fünf Jahre alten Kindern in der Wohnung verschanzt haben. Erst nach mehreren Stunden stürmten Spezialeinsatzkräfte laut Anklage die Wohnung, überwältigten den Mann und befreiten die Kinder. Der 35-Jährige hatte beim Prozessauftakt Anfang Dezember den Angriff eingeräumt. Er habe den Polizisten Angst einjagen und sie so zum Rückzug zwingen wollen, sagte der Angeklagte vor dem Landgericht aus. Er habe in größter Panik gehandelt, sei entsetzt und erschüttert, dass man ihm einen Tötungsvorwurf mache. Er habe nur erschrecken und nicht töten wollen. Der Polizist schilderte vor Gericht die Folgen des Einsatzes: Er sei seither krankgeschrieben, bei ihm sei eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden. Er wisse nicht, wie es weitergehe. Den Tag des Einsatzes vergesse er nicht, sagte der Mann aus: "Ich denke jeden Tag an den 1. Juli." © dpa-infocom, dpa:251216-930-429488/1