Datum16.12.2025 09:03
Quellewww.zeit.de
TLDRAm Flughafen BER wurden vom Zoll rund 80.000 unversteuerte Zigaretten in den Gepäckstücken zweier Reisender sichergestellt. Ein Passagier aus Athen hatte 40.000 Zigaretten unter dem Vorwand von Kinderkleidung transportiert, während ein weiterer aus Warschau weitere 38.000 Zigaretten bei der Abstellung seines Gepäcks im Fundbüro einbrachte. Der daraus resultierende Steuerschaden beträgt über 18.000 Euro. Beide Reisenden stehen unter Verdacht der Steuerhinterziehung. Privatpersonen dürfen nur bis zu 800 Zigaretten für den Eigenbedarf steuerfrei mitbringen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Fast 80.000 Zigaretten am Flughafen BER entdeckt“. Am Flughafen BER hat der Zoll rund 80.000 unversteuerte Zigaretten im Gepäck zweier Reisender sichergestellt. Wie das Hauptzollamt Potsdam mitteilte, war ein aus Athen kommender Passagier Ende November zur Zollkontrolle gebeten worden. Auf Nachfrage der Beamten habe er angegeben, Kinderkleidung in seinen Koffern mitzuführen - bei der Kontrolle seien die Zöllner jedoch auf rund 40.000 Zigaretten gestoßen. Einen Tag später entdeckten die Zollbeamten den Angaben zufolge bei einem weiteren Passagier erneut eine große Menge Zigaretten. Der Mann sei aus Warschau eingereist und habe sein Gepäck zunächst vom Band genommen. Anschließend habe er es beim Fundbüro abgestellt. Danach sei er ohne Gepäck in Richtung Ausgang gegangen, wo er kontrolliert worden sei. In den Gepäckstücken hätten die Beamten weitere 38.000 Zigaretten gefunden. Der geschätzte Steuerschaden beläuft sich auf über 18.000 Euro. Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg ermittelt nun gegen beide Reisenden wegen versuchter Steuerhinterziehung. Laut Zollangaben dürfen Privatpersonen grundsätzlich Waren für ihren persönlichen Gebrauch steuerfrei aus anderen EU-Ländern mitbringen - nicht jedoch für den Bedarf anderer Menschen. Für den Eigenbedarf gelte ein Richtwert von bis zu 800 Zigaretten. © dpa-infocom, dpa:251216-930-429379/1