Luftverkehr: Verkehrssenatorin spricht sich für dritte BER-Landebahn aus

Datum16.12.2025 06:48

Quellewww.zeit.de

TLDRBerlins Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) fordert den Bau einer dritten Landebahn am Flughafen BER, um die Attraktivität für Fluggesellschaften zu erhöhen. Sie spricht sich zudem für eine teilweise Aufhebung des Nachtflugverbots aus, um Flüge nach Mitternacht zu ermöglichen. Aktuell können Fluggesellschaften aufgrund des strengen Nachtflugverbots häufig nicht landen und müssen umgeleitet werden. Die Brandenburger Landesregierung lehnt jedoch eine Lockerung dieser Vorgaben ab. Konkrete Pläne zur Umsetzung gibt es bislang nicht.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Luftverkehr“. Lesen Sie jetzt „Verkehrssenatorin spricht sich für dritte BER-Landebahn aus“. Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hat sich für eine weitere Start- und Landebahn am Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld ausgesprochen. "Wir müssen gucken, dass wir eine neue Landebahn bekommen", sagte sie dem "Tagesspiegel". Der Ausbau des BER sei sinnvoll, um mehr Fluggesellschaften und Flüge in die Hauptstadtregion zu holen.  "Wenn wir mehr Slots zum Starten und Landen haben, werden wir auch attraktiver", betonte sie. Konkrete Pläne gebe es allerdings nicht. "Das ist Zukunftsmusik", sagte die Senatorin.  Bonde befürwortet dem Bericht zufolge außerdem eine Aufweichung des Nachtflugverbots am BER. "Ich glaube, dass es mehr Möglichkeiten gibt, dann Airlines landen zu lassen und die Flieger nicht nach Hannover umzuleiten." Jede Fluggesellschaft könnte etwa fünfmal pro Jahr die Erlaubnis bekommen, auch nach Mitternacht in Schönefeld zu landen, schlug Bonde vor.  Am BER gilt ein abgestuftes Nachtflugverbot von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr. Zwischen 22.30 Uhr und Mitternacht sowie von 5.30 Uhr bis 6.00 Uhr sind Flüge mit lärmarmen Maschinen erlaubt. Zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr ruht der reguläre Flugbetrieb. Gestattet sind nur Post-, Regierungs-, Vermessungs- und Ambulanzflüge. Immer wieder kommt es deshalb vor, dass Passagierflugzeuge - teils wegen weniger Minuten Verspätung - nicht mehr landen dürfen und umgeleitet werden. Die Brandenburger Landesregierung, die wie das Land Berlin und der Bund Miteigentümer des Flughafens ist, hat allerdings bereits deutlich gemacht, dass eine Aufweichung der Vorgaben mit ihr nicht zu machen ist. © dpa-infocom, dpa:251216-930-429162/1