Neuer Rechtsanspruch: Was Eltern zum Ganztag für Schüler ab 2026 wissen müssen

Datum16.12.2025 05:30

Quellewww.zeit.de

TLDRAb dem Schuljahr 2026/27 haben Eltern von Erstklässlern in Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der schrittweise auf die ersten vier Schuljahre ausgeweitet wird. Ziel ist die Verbesserung der Bildungschancen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Betreuung ist von Montag bis Freitag für acht Stunden vorgesehen, jedoch nicht unbedingt kostenlos. Die konkrete Umsetzung stellt eine Herausforderung dar, da weitere Ressourcen und Angebote organisiert werden müssen. Eltern können bei Nichterfüllung des Anspruchs rechtliche Schritte einleiten.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Neuer Rechtsanspruch“. Lesen Sie jetzt „Was Eltern zum Ganztag für Schüler ab 2026 wissen müssen“. Auf Erstklässler und ihre Eltern wartet zum Schuljahr 2026/27 eine der "größten bildungspolitischen Reformen der kommenden Jahre", wie Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg sagt: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt in Kraft. Die wichtigsten Antworten für Familien im Überblick. Der Rechtsanspruch gilt zunächst nur für die neuen Erstklässler. In den Jahren darauf wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet, bis er für die ersten vier Schuljahre gilt. Gleiche Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen Ausgangslage, und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – so das Kultusministerium. Jedes Kind solle in den ersten Schuljahren noch besser individuell gefördert und gefordert werden, heißt es. Zugleich werde eine Betreuungslücke geschlossen, die für viele Familien nach der Kita-Zeit entsteht. Nicht unbedingt. Die Regelung des Bundes sieht einen Anspruch auf Betreuung vor – nicht auf kostenlose Betreuung. Bei den Ganztagsangeboten der Grundschulen ist die Teilnahme in Niedersachsen aber grundsätzlich kostenfrei, abgesehen vom Mittagessen und möglichen Sach- und Materialkosten. Die Träger von Horten und Tageseinrichtungen sowie Kooperationspartner können Gebühren erheben. Der Anspruch gilt von Montag bis Freitag für acht Stunden pro Tag und das in Teilen auch während der Ferien. Die Ferien-Schließzeit darf maximal vier Wochen betragen. Die konkreten Uhrzeiten regeln die Schulen selbst. Das Kultusministerium bezeichnet die Umsetzung des Rechtsanspruchs als ein "sehr ambitioniertes Ziel", das Land und Kommunen vor große Herausforderungen stelle. Ministerin Julia Willie Hamburg dämpfte bereits im Sommer die Erwartungen: "Es wird nicht überall sofort perfekt sein", sagte die Grünen-Politikerin. "Es wird vielleicht nicht überall sofort eine Mensa stehen können und manche Schule muss ein wenig improvisieren." Für die Kinder werde es aber funktionieren und über die Jahre besser werden. Im laufenden Schuljahr werden 1.165 von 1.610 Grundschulen als Ganztagsschule geführt. Das entspricht einer Quote von 72 Prozent. Nein – und wie viele es sein werden, kann das Land noch nicht beziffern. Das liegt auch daran, dass die Städte und Landkreise auch Horte und Kooperationspartner heranziehen können, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Zu diesem Schuljahr kamen lediglich 25 Grundschulen neu hinzu. Niedersachsen rechnet mit rund 80.000 Einschulungen im kommenden Sommer. Die genaue Zahl steht noch nicht fest – unter anderem wegen der sogenannten Flexi-Kinder, die von Anfang Juli bis Ende September Geburtstag haben und deren Einschulung die Eltern um ein Jahr zurückstellen können. Ob Handball, Chor, Kochen oder Bücherei – viele Angebote sind möglich: Inhaltliche Vorgaben gibt es weder vom Bund noch vom Land. Verantwortlich für die Ausgestaltung sind die Schulen. Es gelten allerdings organisatorische Mindestanforderungen: Pflicht sind danach etwa ein Mittagessen und ein pädagogisches Konzept. Die Städte haben aber Spielräume, sie sind zum Beispiel nicht verpflichtet, eine Mensa zu bauen. Das Essen könnte etwa auch im benachbarten Sportverein gereicht werden oder in der Mensa einer anderen Schule, heißt es vom Ministerium. Lehrkräfte an Ganztagsschulen sind verpflichtet, neben Unterricht auch außerunterrichtliche Angebote durchzuführen. Die Schulleitungen können darüber hinaus aber auch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Personal von Kooperationspartnern im Ganztag einsetzen. Ja, das geht. Wo der Ganztagsanspruch umgesetzt wird, entscheiden die Kommunen. "Man kann also eine Grundschule zu einer Ganztagsschule für alle Kinder mehrerer Schulen ertüchtigen oder auch ganz auf andere Angebote setzen", erklärt das Kultusministerium. Die Schülerinnen und Schüler können auch eine Ganztagsschule in einem anderen Schulbezirk besuchen. Erhalten Kinder keinen Ganztagsplatz, können die Eltern zunächst Widerspruch einlegen. Wird der Rechtsanspruch weiterhin nicht erfüllt, ist auch eine Klage beim Verwaltungsgericht möglich. Die Familien können so einen Platz einfordern oder Schadenersatzansprüche stellen, wenn sie Verdienstausfälle hinnehmen oder eine Betreuung bezahlen müssen. Die Ansprüche richten sich gegen die Träger der Jugendhilfe, also in der Regel die Städte und Landkreise. © dpa-infocom, dpa:251216-930-428985/1