Datum16.12.2025 00:01
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Betrieb des LNG-Terminals auf Rügen ohne eine eigene Landstromanlage und warnt vor Umwelt- und Sicherheitsrisiken. Der Betreiber Deutsche Regas hat einen Antrag auf Änderungsgenehmigung gestellt, gegen den die DUH Einwendungen eingereicht hat. Derzeit darf das Terminal weiterhin Strom über schiffseigene Motoren erzeugen, bis die erforderliche Landstromversorgung bis spätestens April 2026 realisiert ist. Die DUH fordert ein transparentes Verfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Energie“. Lesen Sie jetzt „LNG-Terminal: Umwelthilfe kritisiert Betrieb ohne Landstrom“. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor Umwelt- und Sicherheitsrisiken gewarnt, sollte das LNG-Terminal auf Rügen dauerhaft ohne eine eigene Landstromanlage betrieben werden. Gegen einen entsprechenden Antrag des Betreibers Deutsche Regas sei beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) eine Einwendung eingereicht worden, teilte die DUH mit. Der Antrag zielt auf eine Änderungsgenehmigung für das Terminal ab. "Mit der jetzt geplanten Betriebsweise droht eine Verschärfung der ohnehin hohen Belastungen für die Menschen und die Umwelt auf Rügen. Das ist nicht hinnehmbar", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Die von Regas beantragten Änderungen dürften nicht ohne ein umfassendes und transparentes Verfahren zugelassen werden. Bislang sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den geänderten Betrieb nicht durchgeführt worden. Zumindest vorläufig darf das Terminal seinen Strom weiter über schiffseigene Verbrennungsmotoren erzeugen. In einem Rechtsstreit am Bundesverwaltungsgericht um die fehlende Landstromanlage hatte das StALU Vorpommern (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) dem Betreiber Anfang Dezember eine weitere Frist bis 30. April 2026 eingeräumt. Ob die Landstromanlage noch gebaut werden muss, erscheint aber fraglich. Laut Genehmigung sollte das Terminal schon ab Anfang 2025 per Landstrom versorgt werden. Dafür sollte im Hafen Mukran eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) entstehen. Grundsätzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Regas eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung brauche, wenn der Strom weiter über Schiffsmotoren erzeugt werden soll. Die Deutsche Regas argumentiert, dass die Motoren dank nachgerüsteter Katalysatoren sogar weniger Schadstoffe ausstießen als eine KWK-Anlage an Land. Auch sämtliche Lärmgrenzwerte würden eingehalten. © dpa-infocom, dpa:251215-930-428559/1