Staatsanwaltschaft Berlin: AfD-Abgeordneter wegen Hitlergruß im Bundestag angeklagt

Datum15.12.2025 12:10

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten erhoben, der beschuldigt wird, 2023 während einer Sitzung den Hitlergruß gezeigt zu haben. Er wird wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen angeklagt. Die Immunität des 60-Jährigen wurde im Oktober 2025 aufgehoben, was strafrechtliche Ermittlungen ermöglichte. Dieser Fall ist Teil eines größeren Konflikts innerhalb der AfD, in dem auch andere Abgeordnete, wie Stephan Brandner, in rechtliche Schwierigkeiten geraten sind.

InhaltEin AfD-Abgeordneter soll 2023 einen Parteikollegen im Bundestag mit Hackenschlag und Hitlergruß begrüßt haben. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage gegen ihn. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat wegen Zeigens des Hitlergrußes im Reichstagsgebäude Anklage gegen einen AfD-Bundestagsabgeordneten erhoben. Dem 60-jährigen Politiker, der namentlich nicht genannt wird, wirft die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen vor. Im Oktober 2025 war demnach die Immunität des Abgeordneten aufgehoben worden. Der AfD-Politiker soll am 22. Juni 2023 während einer Sitzung des Bundestags einen Parteikollegen im Garderobenbereich an einem Eingang des Bundestags mit Hackenschlag und Hitlergruß begrüßt haben. Das Verwenden der Grußformel der verbotenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) ist in Deutschland und Österreich verboten. Dem Angeklagten soll laut Staatsanwaltschaft bewusst gewesen sein, dass die Geste für andere Menschen wahrnehmbar gewesen sei. Im Oktober hatte der Bundestag die Immunität von zwei AfD-Abgeordneten aufgehoben: Stephan Brandner und Matthias Moosdorf. Somit sind strafrechtliche Ermittlungen gegen beide Politiker möglich. Im Fall von Moosdorf gehe es um einen mutmaßlichen Hitlergruß, hieß es damals von einem AfD-Fraktionssprecher. Auch in seiner eigenen Fraktion gab es zuletzt einen Konflikt mit Moosdorf. Der ehemalige außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion wurde Mitte September dazu verpflichtet, nach einer nicht genehmigten Russlandreise ein fraktionsinternes Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen. Dem stellvertretenden AfD-Bundessprecher Brandner wird indessen vorgeworfen, eine Journalistin beleidigt zu haben. Er soll sie als "Faschistin" bezeichnet haben. Das Parlament hatte ihm auch in der vergangenen Wahlperiode die Immunität entzogen.