Datum15.12.2025 09:58
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Sachsen-Anhalt verzichten die Finanzämter während des "Weihnachtsfriedens" vom 19. bis 31. Dezember auf Zwangsgeldmaßnahmen, Vollstreckungen sowie die Ankündigung von Betriebs- und Lohnsteuerprüfungen. Dies wurde vom Finanzministerium in Magdeburg bekanntgegeben. Während dieser Zeit werden jedoch weiterhin Steuerbescheide versendet, um Erstattungen sicherzustellen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Finanzamt“. Lesen Sie jetzt „Weihnachtsfrieden: Finanzämter verzichten auf Zwangsgeld“. Die Finanzämter in Sachsen-Anhalt verzichten an den Weihnachtsfeiertagen auf Maßnahmen wie Vollstreckungen oder die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld. Der "Weihnachtsfrieden" gilt für den Zeitraum zwischen dem 19. und 31. Dezember, teilte das Finanzministerium in Magdeburg mit. Auch die Ankündigung von Betriebsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen und sonstige Außenprüfungen gibt es nicht. Dagegen werden Steuerbescheide versendet - vor allem um Erstattungen zu gewährleisten, hieß es. © dpa-infocom, dpa:251215-930-425042/1