Vorzeitig aus der Haft: Weihnachtsamnestie: Bis zu 19 Gefangene dürfen früher raus

Datum15.12.2025 05:00

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Mecklenburg-Vorpommern profitieren in diesem Jahr voraussichtlich 19 von 950 Gefangenen von einer vorzeitigen Haftentlassung im Rahmen der Weihnachtsamnestie. Diese betrifft Insassen, deren Strafen zwischen dem 22. Dezember 2025 und dem 6. Januar 2026 enden. Entlassungen können bereits ab dem 17. Dezember erfolgen. Zukünftig soll die gesetzliche Regelung die Frist auf den 8. Dezember vorverlegen und bürokratische Hürden abbauen, um die Resozialisierung zu fördern.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Vorzeitig aus der Haft“. Lesen Sie jetzt „Weihnachtsamnestie: Bis zu 19 Gefangene dürfen früher raus“. In Mecklenburg-Vorpommern kommen in diesem Jahr nach Angaben des Justizministeriums voraussichtlich 19 der insgesamt 950 Gefangenen im Strafvollzug in den Genuss einer vorzeitigen Haftentlassung. Das geschieht im Rahmen der sogenannten Weihnachtsamnestie und betrifft Inhaftierte, deren Strafende ohnedies zwischen dem 22. Dezember 2025 und dem 6. Januar 2026 endet.  Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Entlassung am Werktag vor dem 22. Dezember erfolgt, was in diesem Jahr Freitag, der 19. Dezember wäre. Im Einzelfall seien Entlassungen auch schon ab 17. Dezember möglich, wenn etwa für die Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft wichtige Behördengänge an stünden, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.  Für eine Begnadigung zum Weihnachtsfest gilt zudem, dass sich die infrage kommenden Insassen während der Haftzeit nichts haben zuschulden kommen lassen. Zudem können nur Gefangene mit Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen unter zwei Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden.  Diese Regelungen sollen im nächsten Jahr gesetzlich erweitert werden. Mit dem neuen Strafvollzugsgesetz, das 2026 den Landtag passieren soll, soll die Frist auf den 8. Dezember eines jeden Jahres vorverlegt werden. Mit der Gesetzesvorlage wird die Allgemeine Verfügung über Gnadenerweise und somit der entsprechende Prüfauftrag für die Staatsanwaltschaften abgeschafft. Dies entlaste die Justiz und die Bürokratie, fördere aber auch die Resozialisierung. © dpa-infocom, dpa:251215-930-424213/1