Kriminalität: Mietstreitigkeiten sollen Grund für Gewalttat an Senior sein

Datum17.10.2025 11:18

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Stuttgart wurde ein 78-jähriger Mann Opfer eines tödlichen Angriffs, der mutmaßlich auf Mietstreitigkeiten mit dem 29-jährigen Tatverdächtigen zurückzuführen ist. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt, da das Opfer zwei Wochen nach dem Angriff starb. Die Auseinandersetzung zwischen Mietern und Vermietern ist ein bekanntes Problem, jedoch selten tödlich. Frühere Vorfälle zeigen, dass solche Streitigkeiten in extremen Fällen zu Gewalt und sogar Mord führen können.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Mietstreitigkeiten sollen Grund für Gewalttat an Senior sein“. Nach einem tödlichen Angriff auf einen älteren Mann in einer Stuttgarter Tiefgarage verdichten sich die Hinweise auf das Motiv des mutmaßlichen Täters. Der 29 Jahre alte Tatverdächtige soll sein Opfer gekannt haben.  "Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird davon ausgegangen, dass Hintergrund der Tat Mietstreitigkeiten zwischen dem Beschuldigten und dem Geschädigten waren", sagte die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, Stefanie Ruben. Nach ihren Angaben wird wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Der 78 Jahre alte Mann war zwei Wochen nach dem Angriff seinen Verletzungen erlegen. Schwere Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern gibt es häufiger, selten enden sie tödlich. Für bundesweites Aufsehen hatte zuletzt vor elf Monaten ein 61 Jahre alter Mieter in Esslingen gesorgt, als er den 30 Jahre jüngeren Sohn des Hauseigentümers erschoss, einen Brand legte und sich selbst tötete. Der Mann war schon länger polizeibekannt, der Eigentümer fühlte sich von den Behörden im Stich gelassen.  Im März 2020 brachte ein damals 31-Jähriger in seiner Wohnung in Holzgerlingen (Kreis Böblingen) seinen zwei Jahre älteren Vermieter, dessen Vater und die Lebensgefährtin des Vermieters um. Das Motiv: Der Mann soll über einen abgeschalteten Anschluss für das WLAN wütend gewesen sein. Er wurde später zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. © dpa-infocom, dpa:251017-930-173491/1