Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: Bundesjustizministerin Hubig plant neue Rechtsform für Unternehmen

Datum17.10.2025 08:52

Quellewww.zeit.de

TLDRBundesjustizministerin Stefanie Hubig möchte eine neue Unternehmensrechtsform, die "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen", einführen, um verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Diese Rechtsform soll vor allem mittelständischen Unternehmen helfen, ihre Gewinne im Betrieb zu belassen und die Unternehmensführung durch Mitarbeitende zu ermöglichen, ohne hohe Kosten für einen Verkauf. Die Initiative zielt darauf ab, langfristige Stabilität zu gewährleisten und Nachfolgeprobleme zu lösen, insbesondere da ein Drittel der Unternehmer eine familiäre Übergabe anstrebt, oft aber keine Nachfolger verfügbar sind.

InhaltNeben AG und GmbH soll es künftig eine Rechtsform geben, die auf verantwortungsvolles Eigentum setzt. Vor allem mittelständische Unternehmen könnten davon profitieren. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, für Unternehmen eine neue Rechtsform einzuführen. Die sogenannte Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll vor allem kleinere Firmen für einen längeren Zeitraum stabilisieren. "Mit einer neuen Rechtsform sollen Unternehmen auf eine langfristige Vision hin ausgerichtet werden können, die sich nicht vornehmlich an den Gewinninteressen von Eigentümern orientiert", sagte Hubig dem Handelsblatt. Die neue Rechtsform soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Gewinne im Betrieb behalten, statt sie an Eigentümer oder Aktionäre auszuschütten. Das Vermögen bleibt somit fest an den Zweck des Unternehmens gebunden und kann nicht einfach entnommen oder veräußert werden, um kurzfristige Profite zu erzielen. "Im Kern geht es um verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften", sagte Hubig. "Mit einer neuen Rechtsform sollen Unternehmen auf eine langfristige Vision hin ausgerichtet werden können, die sich nicht vornehmlich an den Gewinninteressen von Eigentümern orientiert." Die neue Rechtsform könnte vor allem mittelständische Unternehmen ansprechen, die vor einem Nachfolgeproblem stehen. Die geplante Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll ermöglichen, dass Mitarbeitende die Leitung oder Eigentümerschaft übernehmen können, ohne das Unternehmen teuer kaufen zu müssen. Damit sollen Betriebe langfristig erhalten bleiben – unabhängig von Investoren oder familiären Erben. Laut einer Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) will etwa ein Drittel der Unternehmer die Firma in der Familie halten. Oft gibt es keinen Nachfolger in der Verwandtschaft und auch eine Übergabe an Mitarbeitende ist rechtlich und finanziell schwierig. Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen solle die Möglichkeit eröffnen, sich auf das Ziel eines nachhaltigen, längerfristig orientierten Wirtschaftens zu verpflichten, sagte Hubig. "Nach derzeitiger Rechtslage sind dafür komplizierte rechtliche Hilfskonstruktionen notwendig". Gerade für kleinere Unternehmen und Start-ups seien diese Wege oft nicht praktikabel. Derzeit können Unternehmen diese Strukturen oft nur über Stiftungen umsetzen. Deshalb machen das bisher vorwiegend große Unternehmen wie Zeiss oder Bosch. Auch Firmen wie Alnatura oder Patagonia haben solche Strukturen geschaffen. Auch Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte dem Handelsblatt, besonders für mittelständische Betriebe ohne familiäre Nachfolge biete die geplante Rechtsform eine neue Perspektive. Entscheidend sei, dass der Gesetzgeber den Missbrauchsschutz klar regelt, sagte der CDU-Politiker.