Datum13.12.2025 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Rheinland-Pfalz dürfen bald mehr Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) Doktortitel vergeben. Vier Anträge von HAW-Clustern liegen vor, die aktuell begutachtet werden. Wissenschaftsminister Clemens Hoch rechnet mit ersten Verleihungen im Januar. Die Anträge betreffen Bereiche wie Gesundheitswissenschaften und angewandte Informatik. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird das Promotionsrecht hier dauerhaft vergeben, jedoch kann es bei unzureichender Qualität widerrufen werden. Die Hochschulen nutzen somit ihre Forschungsstärke besser.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wissenschaft“. Lesen Sie jetzt „Bald können mehr Hochschulen Doktortitel vergeben“. Rund ein halbes Jahr nach der Änderung des Hochschulgesetzes können bald erste Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Rheinland-Pfalz den akademischen Grad eines Doktors verleihen. Es lägen vier Anträge von HAW-Clustern - also gemeinsame Anträge mehrerer Hochschulen - für ein Promotionsrecht vor, sagte Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Diese würden derzeit begutachtet, er rechne mit Verleihungen des Promotionsrechts an erste Hochschulen im Januar des kommenden Jahres. Ein Antrag unter der Federführung der Hochschule Mainz dreht sich um Gesundheits- und Sozialwissenschaften, einer unter der Leitung der Hochschule Trier um angewandte Informatik, einer unter der Leitung der Hochschule Koblenz um nachhaltige Technik und Naturwissenschaften sowie einer unter Leitung der Hochschule Kaiserslautern um Lebenswissenschaften. Dabei seien stets auch Fachbereiche anderer Hochschulen im Land beteiligt. "Die Hochschulen haben das sehr geschickt gemacht", sagte Hoch. So werde Forschungsstärke aus allen Teilen des Landes gebündelt und eine Hochschule sei der Ansprechpartner, quasi der Nukleus eines Clusters. Anders als in anderen Bundesländern werde das Promotionsrecht Hochschulen für angewandte Wissenschaften, den früheren Fachhochschulen, im Fall einer positiven Entscheidung in Rheinland-Pfalz dauerhaft vergeben und nicht erst auf Probe, erklärte der Minister. Zwar könne das Recht widerrufen werden, wenn die nötige Qualität bei einer späteren Evaluierung nicht mehr gegeben sei. Zunächst könnten die Hochschulen damit aber erst einmal loslegen. © dpa-infocom, dpa:251213-930-417862/1