Datum12.12.2025 14:48
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verfahren gegen Robert Habeck, ehemaligen Bundeswirtschaftsminister der Grünen, wegen mutmaßlicher Verleumdung wurde eingestellt, nachdem er 12.000 Euro an gemeinnützige Vereine gezahlt hatte. Die Vorwürfe stammten von Sahra Wagenknecht und dem BSW, die behaupteten, Habeck habe bei einem Wahlkampfauftritt falsche Tatsachen über sie verbreitet. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass Habeck weiterhin die Unschuldsvermutung genieße und in solchen Fällen die Meinungsfreiheit stark gewichtet werde.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Grüner Politiker“. Lesen Sie jetzt „Vorwurf der Verleumdung – Verfahren gegen Habeck eingestellt“. Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verleumdung Sahra Wagenknechts und des BSW gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sind endgültig eingestellt worden. Dies sei nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro von Habeck an drei gemeinnützige Vereine geschehen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Für den Ex-Minister gilt demnach die Unschuldsvermutung weiterhin uneingeschränkt. Wagenknecht und das BSW hatten Habeck angezeigt, weil er ihrer Ansicht nach bei einem Wahlkampfauftritt vor der sächsischen Landtagswahl 2024 in Dresden falsche Tatsachen über die Partei und die damalige Vorsitzende verbreitet haben soll. Die Strafanzeige von Wagenknecht und des BSW ging laut Behörde im November 2024 ein. Laut Wagenknecht wehre man sich gegen die Behauptung Habecks, das BSW würde sich "für seine Meinung bezahlen lassen", im Internet "Stimmen kaufen" und "Trollarmeen aufbauen". In diesem Februar hatte die Staatsanwaltschaft die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht informiert, ein Strafverfahren gegen Habeck einzuleiten, und einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt. Anschließend sei ein Ermittlungsverfahren wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet worden. Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung gestellt. © dpa-infocom, dpa:251212-930-415875/1