Datum12.12.2025 13:03
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat die Ermittlungen gegen einen Polizisten eingestellt, der im Januar in Bruchsal einen 48-jährigen Mann erschoss. Der Polizist handelte aus Notwehr, als der Mann, der in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollte, mit zwei Messern angriff. Die Beamten konnten den ersten Angriff abwehren, mussten jedoch mit weiteren Angriffen rechnen. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Einsatz milderer Mittel als ausreichend an, weshalb das Verfahren wegen Verdachts auf Totschlag eingestellt wurde.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „In Bruchsal“. Lesen Sie jetzt „Polizist erschießt Mann - Ermittlungsergebnis steht fest“. Nach tödlichen Schüssen aus einer Polizeiwaffe auf einen Mann in Bruchsal sind die Ermittlungen gegen den Beamten eingestellt worden. Der Polizist habe bei dem Einsatz im Januar aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Damit sei der Einsatz der Dienstwaffe rechtens gewesen. Zunächst hatten die "Badischen Neuesten Nachrichten" berichtet. Eigentlich hätte der später getötete Mann bei dem Einsatz wegen eines Gerichtsbeschlusses in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollen. Als der 48-Jährige nicht reagierte, öffneten die Beamten die Tür. Bewaffnet mit zwei Messern habe der Mann die Polizisten unmittelbar angegriffen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein Polizist schoss auf den 48-Jährigen, der trotz Erste-Hilfe-Maßnahmen noch an Ort und Stelle starb. Den ersten Angriff des Mannes hätten die Beamten noch mit einem Schutzschild abwehren können, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Polizisten mussten demnach aber mit "weiteren, beharrlichen Angriffen des Geschädigten" rechnen. Pfefferspray oder einen Polizeihund in dem Treppenhaus zur Abwehr gegen den Angreifer in unmittelbarer Nähe einzusetzen, wäre für die Beamten nicht genauso wirksam und genauso ungefährlich gewesen wie der Einsatz seiner Dienstwaffe, teilte die Ermittlungsbehörde mit. "Mildere, gleich wirksame Verteidigungsmittel standen nicht zur Verfügung." Das Verfahren wegen Verdachts auf Totschlag sei deshalb eingestellt worden. © dpa-infocom, dpa:251212-930-415079/1