Trotz gesetzlicher Pflicht: Behörde für Barrierefreiheit: Standort in Magdeburg gefunden

Datum12.12.2025 11:24

Quellewww.zeit.de

TLDRDie neue Bundesbehörde zur Überwachung der Barrierefreiheit wird ab Januar in Magdeburg ansässig sein. Ursprünglich mit 31 Mitarbeitern gestartet, sind bis zu 99 Stellen vorgesehen. Die Behörde wurde im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gegründet, das eine gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen fördern soll. Sie wird Produkte und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit prüfen und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Eine Marktüberwachungsstrategie und ein Internetauftritt sind ebenfalls in Planung.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Trotz gesetzlicher Pflicht“. Lesen Sie jetzt „Behörde für Barrierefreiheit: Standort in Magdeburg gefunden“. Die neue Bundesbehörde zur Überwachung von Barrierefreiheit wird in Räumlichkeiten südwestlich der Magdeburger Innenstadt ziehen. Ab Januar sollen in der Carl-Miller-Straße zunächst 31 Beschäftigte im Verwaltungsbereich und in der Prüfung von Produkten und Dienstleistungen arbeiten, wie ein Sprecher des Sozialministeriums von Sachsen-Anhalt bestätigte. Zuerst berichtete die "Volksstimme". Geplant sind 73 Stellen, perspektivisch können es 99 werden. Derzeit wird den Angaben nach eine Marktüberwachungsstrategie für Produkte beziehungsweise Stichproben für Dienstleistungen entworfen. Diese sollen dann ab dem kommenden Jahr angewendet werden. Auch ein Internetauftritt ist im Aufbau. Die neue bundesweite Marktüberwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen überwachen. Dazu zählen Smartphones, Bank- und Fahrkartenautomaten sowie smarte Fernsehgeräte.  Die Behörde wird gemeinsam von den Ländern eingerichtet. Zugrunde liegt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das seit dem 28. Juni gilt. Es soll helfen, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Das Gesetz war bereits 2021 verabschiedet worden. Sozialverbände kritisierten damals unter anderem lange Übergangsfristen. Die MLBF soll eine länderübergreifende einheitliche Umsetzung des Gesetzes sicherstellen. Sie kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen und in letzter Konsequenz Onlinedienste abschalten lassen. © dpa-infocom, dpa:251212-930-414450/1