Verfassungsgericht: AfD-Fraktion klagt gegen Passus im Landeshaushalt

Datum11.12.2025 14:20

Quellewww.zeit.de

TLDRDie AfD-Landtagsfraktion in Thüringen klagt beim Verfassungsgericht gegen einen Passus im Haushaltsgesetz 2025, der die Tilgung von Corona-Notlagenkrediten aussetzt. Fraktionschef Björn Höcke kritisiert, dass dies verfassungswidrig sei und zukünftige Regierungen finanziell belaste. Die AfD sieht zudem einen Verstoß gegen die Schuldenbremse und haushaltsrechtliche Pflichten und hat bereits in der Vergangenheit ähnliche Klagen eingereicht.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verfassungsgericht“. Lesen Sie jetzt „AfD-Fraktion klagt gegen Passus im Landeshaushalt“. Thüringens Verfassungsrichter sollen nach Willen der AfD-Landtagsfraktion einen Passus im Thüringer Haushaltsgesetz 2025 prüfen. Es gehe darum, dass das die Tilgung von Krediten ausgesetzt habe, die in der Corona-Zeit vom Land aufgenommen wurden, teilte die Fraktion in Erfurt mit. Fraktionschef Björn Höcke hatte die Anrufung des Verfassungsgerichts bereits bei der Entscheidung über den Etat in diesem Jahr im Landtag angekündigt.  "Es ist ein Unding, dass die verfassungsrechtlich vorrangige Tilgung der Corona-Notlagenkredite bewusst ausgesetzt wird, obwohl ausreichende Rücklagen vorhanden sind. Damit werden zukünftigen Parlamenten und Regierungen hohe Belastungen und geringere Handlungsspielräume aufgebürdet", begründete Höcke die sogenannte Normenkontrollklage. Thüringens Haushaltspolitik sei wirtschaftlich fahrlässig. Seine Fraktion hat in den vergangenen Jahren immer wieder Klagen zu verschiedenen Themen beim Verfassungsgericht eingereicht. Nach Auffassung der AfD-Fraktion verstoßen die im Haushaltsgesetz 2025 vorgesehene Aussetzung der Tilgung von Corona-Notlagenkrediten sowie eine Neuverschuldung in Höhe von 313 Millionen Euro gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz. Das gelte auch für haushaltsrechtliche Pflichten des Landtags. © dpa-infocom, dpa:251211-930-410725/1