Datum11.12.2025 14:08
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie schwarz-rote Koalition hat die Reform des Heizungsgesetzes, jetzt "Gebäudemodernisierungsgesetz" genannt, auf unbestimmte Zeit verschoben. Eine Einigung über die umstrittene 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien in neuen Heizungen steht aus. Bis Ende Januar 2026 sollen Eckpunkte vorgelegt werden, mit einer Kabinettsentscheidung bis Ende Februar 2026. Der Gebäudesektor ist entscheidend für die CO₂-Reduktion in Deutschland. Der BDEW fordert einen verlässlichen Rahmen für die Wärmeversorgung, während die Grünen und die Linkspartei die Verzögerung kritisieren.
InhaltDie schwarz-rote Koalition vertagt die Reform des Heizungsgesetzes – und begnügt sich vorerst mit einem neuen Namen. Was bedeutet das für die Verbraucherinnen und Verbraucher? Die wichtigsten Antworten. Beim jüngsten Koalitionsausschuss der schwarz-roten Regierung wurde keine inhaltliche Einigung zur Reform des Heizungsgesetzes erzielt. Die Parteien einigten sich lediglich darauf, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft "Heizungsgesetz" genannt, in "Gebäudemodernisierungsgesetz" umzubenennen. Die eigentliche Reform des Gesetzes wurde verschoben. Bis Ende Januar 2026 wollen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sowie Fraktionsspitzen und Fachpolitiker die ersten Eckpunkte für die Reform des Gesetzes vorlegen. Ende Februar 2026 soll die Novelle des "Gebäudemodernisierungsgesetzes" vom Kabinett beschlossen werden. Im Anschluss beginnt das parlamentarische Verfahren im Bundestag. Das Gesetz soll im Laufe des Jahres 2026 inkrafttreten. Das geplante Gesetz ist das Kernstück der sogenannten Wärmewende. Es soll also maßgeblich steuern, wie in Deutschland künftig geheizt wird – und wie schnell die Republik auf umweltfreundlichere Heizverfahren umstellt. Der Gebäudesektor ist für einen großen Teil der deutschen CO₂-Emissionen verantwortlich; noch immer laufen rund drei Viertel der Heizungen mit Gas oder Öl. Für Hausbesitzer und -besitzerinnen, Stadtwerke, Wohnungsunternehmen und das Handwerk ist das Gesetz ein zentraler Rahmen, um langfristige Investitionen in Heizungen, Wärmenetze und Sanierung zu planen. Derzeit ist geplant, dass neue Heizungen perspektivisch mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollen – mit Übergangsfristen und Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. Dabei bleibt es nun vorerst. Aber es ist nicht sicher, dass es auch so bleibt. Denn die Reform des Gesetzes verzögert sich genau wegen dieser 65-Prozent-Regel. Die ist in der Regierung umstritten. Die Union will die Vorgabe abschwächen oder durch einen technologieoffenen Steuerungsmechanismus ersetzen. Die SPD pocht darauf, dass die 65-Prozent-Regel erhalten bleibt. Der Streit in der Regierung dürfte dazu führen, dass sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher vorerst mit Investitionsentscheidungen zurückhalten. Die Grünen sprechen von einem "verantwortungslosen" Verschieben der Entscheidung ins neue Jahr. Die Linkspartei warnt, dass die 65-Prozent-Vorgabe "still und leise gestrichen" werden könnte. Der wichtigste Branchenverband BDEW indes lobt, dass es nun überhaupt einen Fahrplan gibt. Er fordert aber auch dringend einen klaren, verlässlichen Rahmen für klimafreundliche Wärmeversorgung und ein "praktikables Gesamtkonzept", das Planungssicherheit schafft und für Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt.