Landtag: Neue Regeln für Entlassung psychisch Kranker in Hessen

Datum11.12.2025 13:50

Quellewww.zeit.de

TLDRDer hessische Landtag hat eine Novelle des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes beschlossen, die Fallkonferenzen vor der Entlassung potenziell gefährlicher psychisch kranker Patienten einführt. An diesen Konferenzen, an denen Polizei und Ordnungsbehörden teilnehmen, sollen auch sozialpsychiatrische Dienste und Mediziner beteiligt sein. Die Novelle zielt darauf ab, Hilfen zu bieten und die Polizei im Einzelfall handlungsfähig zu machen. Die Opposition kritisierte das Gesetz als Symbolpolitik, die das Vertrauen der Patienten untergraben würde.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtag“. Lesen Sie jetzt „Neue Regeln für Entlassung psychisch Kranker in Hessen“. Vor der Klinikentlassung von psychisch Kranken, die potenziell für andere gefährlich werden könnten, gibt es in Hessen künftig Fallkonferenzen unter Beteiligung von Polizei und Ordnungsbehörden. Mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU und SPD verabschiedete der Landtag eine Novelle des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes. An den Fallkonferenzen sollen auch der sozialpsychiatrische Dienst und Mediziner teilnehmen. Das Gremium tagt vor der Entlassung des Patienten aus der Klinik. Die Novelle ziele auf Hilfen ab, nicht auf einen Generalverdacht, sagte die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Sonja Optendrenk. Es gehe darum, dass die Polizei im Einzelfall handlungsfähig sei. Die Staatssekretärin verwies auf Vorfälle in Hamburg und Aschaffenburg, bei denen psychisch kranke Menschen Zufallsopfer attackierten.   Vertreter der Landtags-Opposition lehnten die Gesetzesnovelle unisono ab. Sie führe unter anderem zu einem Vertrauensverlust der Patienten, habe einen reinen Symbolcharakter und löse keine Probleme. © dpa-infocom, dpa:251211-930-410455/1