Tagebau Nochten: Waldbesitzer kämpft vor Verfassungsgericht gegen Enteignung

Datum11.12.2025 12:53

Quellewww.zeit.de

TLDREin Waldbesitzer wehrt sich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Enteignung seines privaten Waldstücks für den Braunkohletagebau Nochten in Ostsachsen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen stellte die Grundabtretung an den Energiekonzern Leag nicht ein. Der Wald ist seit 2019 an die „Grüne Liga“ verpachtet. Der Eigentümer, unterstützt von seinem Anwalt, kritisiert die Entscheidung als unvereinbar mit Klimaschutzgeboten. Zudem warnen Umweltschützer vor möglichen Rutschungen durch die Abbaggerung.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tagebau Nochten“. Lesen Sie jetzt „Waldbesitzer kämpft vor Verfassungsgericht gegen Enteignung“. Wegen der Enteignung eines privaten Waldstückes für den Braunkohletagebau Nochten in Ostsachsen will der Eigentümer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Er will sich damit gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen (OVG) wehren. Das Gericht stoppte die sogenannte Grundabtretung an den Energiekonzern Leag zum 1. Januar 2026 nicht, wie ein Sprecher bestätigte. Die Gründe für die Entscheidung will das OVG demnach in der kommenden Woche mitteilen.  Bei dem Rechtsstreit geht es um ein privates Waldgrundstück bei Rohne, einem Ortsteil von Schleife (Landkreis Görlitz). Es ist seit 2019 an die Umweltgruppe Cottbus der Naturschutzvereins "Grüne Liga" verpachtet, die dort eigenen Angaben zufolge Kultur- und Bildungsmaßnahmen organisiert.  Die Leag plant, es für die Erweiterung des Tagebaus Nochten abzubaggern. Da der Eigentümer das Grundstück nicht verkaufen will, beantragte der Energiekonzern eine Grundabtretung. Dabei handelt es sich um eine Form der Enteignung im Bergrecht. Das sächsische Oberbergamt gab dem Antrag statt. Dagegen reichte der Eigentümer vor gut einem Jahr Klage beim OVG in Bautzen ein.  Rechtsanwalt Philipp Schulte, der den Eigentümer vertritt, reagierte enttäuscht auf den jetzigen Beschluss des OVG. "Wir halten diese Entscheidung für mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgebot nicht vereinbar", sagte er laut einer Mitteilung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass für Vorhaben enteignet werden dürfte, die mit ihren Emissionen das Erreichen der Klimaschutzziele unmöglich machten.  Aus Sicht der "Grünen Liga" drohen bei Abbaggerung des Waldes möglicherweise Rutschungen in den Orten Rohne und Mulkwitz, ähnlich denen beim nahegelegenen Cottbuser Ostsee. "Auch deshalb begrüßen wir es, wenn die Waldeigentümer nicht aufgeben", sagte René Schuster von der "Grünen Liga". © dpa-infocom, dpa:251211-930-410073/1