Bundesfinanzhof: Deutscher Zoll darf russischen Öltanker "Eventin" nicht einziehen

Datum11.12.2025 12:19

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der deutsche Zoll den russischen Öltanker "Eventin" vorläufig nicht einziehen darf. Das Gerichte äußert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen und berücksichtigt auch die Schiffsladung. Der Tanker liegt seit fast einem Jahr manövrierunfähig vor Rügen und wird der russischen Schattenflotte zugerechnet. Es gibt Unsicherheiten bezüglich der Anwendung von EU-Sanktionsregeln, da das Schiff nach einer Havarie möglicherweise unter eine Ausnahmeklausel fällt. Umweltschützer warnen vor einer möglichen Umweltgefahr.

InhaltSeit Monaten liegt ein Öltanker vor Rügen, der Russlands Schattenflotte zugerechnet wird. Der Bundesfinanzhof bezweifelt, dass der Zoll Schiff und Ladung einziehen darf. Der deutsche Zoll darf den russischen Öltanker Eventin vorläufig nicht einziehen und verwerten. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH). Das Gericht sah "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen" und bezog sein Verbot auch auf die Ladung. Das Schiff wird der russischen Schattenflotte zugerechnet. Seit fast einem Jahr liegt es manövrierunfähig vor der Insel Rügen.  Laut BFH ist rechtlich unklar, ob das Schiff trotz EU-Sanktionsregeln wegen einer Ausnahme für Notfälle – wie hier die Havarie – in das EU-Gebiet ein- und auslaufen dürfe.  Die Entscheidung des BFH erging im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Deshalb könnte das juristische Verfahren um das Schiff in einem Hauptsacheverfahren weitergehen. Umweltschützer hatten sich besorgt über eine mögliche Havarie gezeigt. Sie befürchten eine Verschmutzung der südlichen Ostsee forderten, das Schiff abzupumpen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.