Wohnungsmarkt: Mieterverein: Eigenbedarfskündigungen sind großes Problem

Datum11.12.2025 11:05

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Berliner Mieterverein warnt vor einer steigenden Zahl von Eigenbedarfskündigungen, die als strukturelles Problem angesehen werden. Geschäftsführer Sebastian Bartels empfiehlt Mietern, rechtliche Beratung einzuholen, bevor sie auf Kündigungen reagieren. Seit 2020 verzeichnet der Verein jährlich etwa 2.000 Beratungen zu diesem Thema. Eine Analyse zeigt, dass viele Eigenbedarfskündigungen mit Streitigkeiten über Mietpreise und Wohnungsverkäufe verbunden sind. Im letzten Jahr wurden in Berlin über 7.500 Räumungsklagen eingereicht, was die Problematik weiter verschärft.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Wohnungsmarkt“. Lesen Sie jetzt „Mieterverein: Eigenbedarfskündigungen sind großes Problem“. Der Berliner Mieterverein geht davon aus, dass auch in den kommenden Jahren vielen Mietern wegen Eigenbedarf gekündigt wird. "Eigenbedarfskündigungen sind ein strukturelles Problem in Berlin. Wir erwarten, dass das Beratungsgeschehen in den kommenden Jahren auf hohem Niveau bleibt oder sogar zunimmt", sagte Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, laut einer Mitteilung. "Wir raten allen Betroffenen, nicht vorschnell und ohne rechtliche Beratung auf die Kündigung zu antworten, erst recht sich nicht zum Auszug drängen zu lassen." Kündigungen wegen Eigenbedarf seien kein Randphänomen mehr, "sondern eine der direktesten Formen der Verdrängung" von Mietern auf dem Berliner Wohnungsmarkt.  Der Mieterverein verzeichnete seit 2020 eigenen Angaben zufolge jährlich rund 2.000 Beratungen zu Eigenbedarfskündigungen. Einer Auswertung des Vereins von mehr als 500 Rechtsberatungsfällen zufolge gibt es vor Eigenbedarfskündigungen oft Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern etwa über die Miethöhe, Mängel oder Modernisierungen.  "Jede fünfte Kündigung stand im Zusammenhang mit Streit über eine überhöhte Miete", berichtet der Mieterverein. "In mindestens 13 Prozent der Fälle wurde die Wohnung in den drei Jahren vor der Kündigung verkauft", habe die Auswertung der gut 500 Beratungen ergeben. Jeder vierten Eigenbedarfskündigung sei eine Räumungsklage gefolgt. Insgesamt wurden in Berlin im vergangenen Jahr der Justizverwaltung zufolge mehr als 7500 Räumungsklagen bei den Amtsgerichten eingereicht. Die Amtsgerichte meldeten der Justizverwaltung zufolge mehr als 2.200 Räumungen im Jahr 2024. Die Räumungsklagen und die durchgeführten Räumungen stehen nicht alle im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen. © dpa-infocom, dpa:251211-930-409298/1