Schifffahrt: Gericht: Zoll darf Tanker "Eventin" vorerst nicht einziehen

Datum11.12.2025 10:01

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Zoll den Öltanker "Eventin", der zur russischen Schattenflotte zählt, vorerst nicht einziehen darf. Das Gericht äußerte "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen". Der Tanker liegt seit fast einem Jahr vor Rügen und war zuvor im Januar havariert.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Schifffahrt“. Lesen Sie jetzt „Gericht: Zoll darf Tanker "Eventin" vorerst nicht einziehen“. Der Zoll darf den als Schiff der russischen Schattenflotte gelisteten Öltanker "Eventin" samt Ladung vorläufig nicht einziehen und verwerten. Der Bundesfinanzhof sieht "begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen", wie das Gericht mitteilte. Das im Januar havarierte Schiff liegt seit fast einem Jahr vor Rügen. © dpa-infocom, dpa:251211-930-408945/1