Zuständigkeitsfragen: Weidinger will "bürgernahe Justiz"

Datum17.10.2025 05:00

Quellewww.zeit.de

TLDRSachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger plädiert für eine bürgernahe Justiz und fordert gesetzliche Anpassungen, um die Zuständigkeit von Amtsgerichten zu erweitern. Der derzeitige Zuständigkeitsstreitwert soll auf 10.000 Euro angehoben werden, damit Amtsgerichte mehr Verfahren bearbeiten können. Dies sei notwendig, da die Anzahl der eingegangenen Zivilverfahren in den letzten Jahren gesunken ist. Weidinger wird am Freitag im Bundesrat über den Gesetzentwurf sprechen, der der Empfehlung der Justizministerkonferenz folgt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Zuständigkeitsfragen“. Lesen Sie jetzt „Weidinger will "bürgernahe Justiz"“. Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger hat eine auch in Zukunft möglichst bürgernahe Arbeit von Amtsgerichten gefordert. "Als Ministerin stehe ich für eine Justiz, die in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ansprechbar und erreichbar ist", sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Dazu brauche es eine Anpassung bestehender Gesetze.  Konkret fordert sie eine Anpassung des sogenannten Zuständigkeitsstreitwerts. Er bestimmt, ob für einen Fall in erster Instanz ein Amts- oder ein Landgericht zuständig ist.  Damit die 25 Amtsgerichte des Landes weiterhin orts- und bürgernahe Rechtspflege garantieren können, brauche es neue Regelungen, erklärte die Ministerin. Am Freitag will sie dazu im Bundesrat sprechen.  Derzeit gibt es einen Entwurf zur Änderung eines Gesetzes, das unter anderem auch den Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte bestimmt. Jener Wert soll den Angaben nach auf 10.000 Euro angehoben werden. So würden Amtsgerichte künftig mehr Verfahren bekommen, für die bislang die Landgerichte zuständig sind.  Bundesweit gibt es demnach mehr als 600 Amtsgerichte. Sie befassen sich unter anderem mit Fragen des Miet-, Kauf- oder Nachbarrechts. Die Zahl der neu eingegangenen Zivilverfahren ist dort in den vergangenen Jahren deutlich gesunken, wie aus Daten des Statistischen Bundesamts hervorgeht: nämlich von gut 1,26 Millionen im Jahr 2007 auf knapp 773.400 im Jahr 2023. Das letzte Mal wurde die Streitwertgrenze demnach vor rund 30 Jahren angehoben. Heute sei sie nicht mehr zeitgemäß, so Weidinger. Mit dem Entwurf zur Gesetzesänderung ist die Bundesregierung einer Empfehlung der Justizministerkonferenz gefolgt. © dpa-infocom, dpa:251017-930-172455/1