Datum17.10.2025 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDREine Studie des Paritätischen Gesamtverbands zeigt, dass viele Bürgergeldempfänger grundlegende Bedürfnisse wie vollwertige Mahlzeiten oder neue Möbel nicht erfüllen können. Besonders alarmierend ist, dass 30,8 % der Betroffenen nicht einmal alle zwei Tage eine vollwertige Mahlzeit haben. Trotz einer geplanten Verschärfung der Grundsicherung fehlt es an einer strukturellen Anhebung der Regelsätze, was die Armutslücke seit Jahren vergrößert. Sozialverbände warnen, dass Millionen Menschen nicht einmal das Nötigste haben.
InhaltJeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit, kaputte Möbel ersetzen. Klingt normal, ist für viele Menschen mit Bürgergeld aber nicht bezahlbar, zeigt eine neue Studie. Wer arm ist, verzichtet. Keine neue Kleidung, wenn die alte abgetragen ist, und auch keine vollwertige Mahlzeit jeden zweiten Tag – was abstrakt klingt, ist Alltag für viele Menschen, die Bürgergeld beziehen. Das zeigt eine neue Studie des Paritätischen Gesamtverbands, die der ZEIT vorliegt. Für Menschen mit Grundsicherung sind demnach selbst Alltäglichkeiten Luxus. Unerwartete Ausgaben? Für 86,6 Prozent nicht zu stemmen. Kaputte Möbel ersetzen? Bei 55,4 Prozent nicht möglich. Regelmäßige Freizeitaktivitäten, die Geld kosten? Können sich 48,5 Prozent nicht leisten. Und fast jede oder jeder Fünfte verfügt nicht einmal über zwei Paar Schuhe in gutem Zustand. Die Zahlen stammen aus einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts der europäischen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU‑SILC) für den Paritätischen. EU‑SILC ist eine europaweit koordinierte, repräsentative Haushalts- und Personenbefragung, die von Eurostat gesteuert wird. Betrachtet wurde der Zeitraum von 2020 bis 2024. Haushalte, die Grundsicherungsleistungen beziehen, und Haushalte, die keine Sozialleistungen erhalten, wurden miteinander verglichen. Die Ergebnisse lassen erahnen, wie groß die materielle Not für Menschen ist, die mit den Regelsätzen auskommen müssen: Zahlungsrückstände bei Miete, Energie oder Krediten melden 19,3 Prozent der Leistungsbeziehenden, in der Vergleichsgruppe sind es 6,4 Prozent. Die Wohnung warmzuhalten, fällt 16,7 Prozent der Menschen mit Grundsicherung schwer – bei Haushalten ohne Sozialleistungen sind es 5,6 Prozent. Und sich mal etwas zu gönnen, etwa einmal im Monat mit Freundinnen, Freunden oder Familie essen gehen, ist so gut wie gar nicht drin: Knapp ein Drittel kann sich das nicht leisten (ohne Bürgergeld sind es 8 Prozent). Selbst eine vollwertige Mahlzeit alle zwei Tage ist für 30,8 Prozent nicht gesichert (ohne Bürgergeld: 9,9 Prozent). Jedem Zehnten mit Bürgergeld fehlt außerdem ein Internetanschluss, 37,3 Prozent können sich nicht einmal ein kleines Taschengeld für sich selbst leisten – zum Beispiel für eine Zeitschrift, eine besondere Schokolade, einen Kinobesuch. Und ein Auto zu unterhalten, ist für 33,4 Prozent der Bürgergeld-Haushalte nicht möglich (ohne Bürgergeld sind es 4,6 Prozent). Trotz der finanziellen Engpässe vieler Sozialleistungsempfängerinnen hat die Regierung zuletzt eine Verschärfung der Grundsicherung beschlossen. Das Bürgergeld soll durch ein neues System ersetzt werden; Sanktionen bei verpassten Terminen und geringfügigen Meldeverstößen sollen deutlich steigen; für 2025 und 2026 ist zudem eine "Nullrunde" bei den Regelsätzen angelegt. Sozialverbände befürchten, dass die Pläne die Lücke zwischen Bedarf und verfügbarem Geld vergrößern werde. Diese Lücke lässt sich beziffern: 2023 betrug der durchschnittliche gesetzlich festgelegte Gesamtbedarf Alleinstehender – Regelbedarf plus Unterkunft und Heizung – 907 Euro im Monat; die Armutsgrenze lag bei 1.381 Euro. Monat für Monat fehlen rechnerisch 474 Euro, um die Armutsschwelle zu erreichen. Seit Jahren wird der Betrag größer. In den Jahren 2023 und 2024 sind die Regelsätze zwar jeweils deutlich um zweistellige Beträge gestiegen. Die Erhöhungen glichen jedoch lediglich Kaufkraftverluste durch die hohe Inflation im Jahr 2021 aus und stellten keine strukturelle Verbesserung dar. Kaufkraftbereinigt liegt das Leistungsniveau 2025 wieder dort, wo es Mitte der 1990er-Jahre lag. Während die Nettoeinkommen anderer Haushalte seitdem im Schnitt inflationsbereinigt um rund ein Drittel gestiegen sind, wurden Grundsicherungsbeziehende von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgekoppelt. Wirtschaftsforscherinnen und -forscher sowie Analysen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) bestätigen ein relatives Abrutschen im Vergleich zur gesellschaftlichen Mitte. Seit 2021 summieren sich Kaufkraftverluste in einem Singlehaushalt im Leistungsbezug auf bis zu 1.012 Euro; wo eine Energiepauschale gezahlt wurde, reduziert sich der Fehlbetrag immerhin noch auf 712 Euro, stellt die Sonderauswertung fest. Das erklärt, warum die Lebenslage trotz Anhebungen prekär bleibt. Dies ist ein für den betrachteten Zeitraum kumulierter Wert, aussagekräftiger ist daher die monatliche Armutslücke von 474 Euro. Der Paritätische schlussfolgert, dass die Leistungen ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag – Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums – nicht gerecht werden und eine strukturelle, dauerhafte Anhebung nötig sei. "Es ist ein Skandal, dass Millionen Menschen nicht einmal das Nötigste haben", sagt Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in dieser Armut auf. Statt Verschärfungen brauchen wir endlich eine spürbare Erhöhung der Regelbedarfe." Bis Jahresende will die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für eine verschärfte Grundsicherung vorlegen.