Datum10.12.2025 16:43
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verwaltungsgericht Leipzig hat ein Ordnungsgeld von über 20.000 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau bestätigt. Dieser hatte seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus sowie seine Tätigkeit als Direktor nicht fristgerecht gemeldet. Das Gericht stellte fest, dass die Pflicht zur Anzeige aus dem Sächsischen Abgeordnetengesetz hervorgeht und wies Dornaus Klage ab. Er kann Berufung beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Zudem wurde ein Verdacht auf die Beschäftigung politischer Gefangener durch Dornau nicht bestätigt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Landtag“. Lesen Sie jetzt „Gericht bestätigt Ordnungsgeld gegen AfD-Abgeordneten Dornau“. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat ein vom Präsidium des Sächsischen Landtag verhängtes Ordnungsgeld gegen den AfD-Abgeordneten Jörg Dornau bestätigt. Dornau war im August 2024 aufgefordert worden, 20.862,27 Euro zu überweisen, weil er seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt hatte. Dagegen klagte Dornau vor dem Verwaltungsgericht. Er ging davon aus, zur Anzeige nicht verpflichtet gewesen zu sein. Außerdem hielt er das Ordnungsgeld für zu hoch. Das Verwaltungsgericht Leipzig wies die Klage nun ab (Az: 1 K 2748/24). Es kam am Mittwoch in mündlicher Verhandlung zu dem Ergebnis, dass das Ordnungsgeld rechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Kläger habe seine Beteiligung an dem Agrarunternehmen etwa dreieinhalb Jahre nicht angezeigt, ebenso wenig seine Tätigkeit als dessen Direktor. Die Pflicht dazu ergebe sich aus dem Sächsischen Abgeordnetengesetz, stellte das Gericht klar. Beide Anzeigen habe er erst nachgeholt, als der Landtag das Verfahren gegen ihn bereits eingeleitet hatte. Angesichts der Größe des Agrarunternehmens mit einer Nutzfläche von etwa 1.500 Hektar und des Zeitraums, über den die gebotene Anzeige unterlassen wurde, lägen weder ein minder schwerer Fall noch leichte Fahrlässigkeit vor, welche mit einer Ermahnung hätten geahndet werden können. Dornau kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Darüber müsste dann das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entscheiden. Dornau hatte auch im Verdacht gestanden, als Chef der Zwiebelfarm in Belarus politische Gefangene beschäftigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitet vor einem Jahr aber kein Ermittlungsverfahren ein. Bei einer umfassenden Prüfung sei "kein Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten" festgestellt worden, teilte die Behörde damals mit. Die AfD hatte eine Prüfung des Falles ausdrücklich begrüßt und Vertrauen in die Arbeit der Ermittler bekundet. © dpa-infocom, dpa:251210-930-406348/1