Rente: BGH kippt Klausel zur einseitigen Kürzung von Riester-Renten

Datum10.12.2025 15:28

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesgerichtshof hat eine Klausel in Riester-Rentenverträgen für unwirksam erklärt, die Versicherern erlaubte, die Rente einseitig zu kürzen. Diese Regelung benachteiligte Versicherte, da sie keine Verpflichtung zur Erhöhung des Rentenfaktors bei besseren wirtschaftlichen Bedingungen vorsah. Der Fall betraf die Allianz Lebensversicherung und wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vorgebracht. Die Entscheidung betrifft fondsgebundene Riester-Renten, deren Rentenhöhe von den Entwicklungen am Kapitalmarkt abhängt.

InhaltEine Regelung erlaubte es Versicherern, nachträglich bei der fondsgebundenen Riester-Rente zu kürzen. Der Bundesgerichtshof erklärte diese für unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat eine Regelung in Verträgen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für unwirksam erklärt, die es dem Versicherer einseitig erlaubte, nachträglich die Rente zu kürzen. Eine Versicherung darf den Rentenfaktor demnach in schlechten Phasen nicht senken, wenn nicht gleichzeitig vorgesehen ist, dass er in besseren Zeiten wieder steigt. Verbraucherschützern zufolge sind solche Klauseln weitverbreitet. Mit der Riester-Rente fördert der Staat seit 2002 den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Vor dem BGH ging es um fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen. Das bedeutet, dass ein Teil der Beiträge in Investmentfonds angelegt wird. Die Entwicklungen am Kapitalmarkt wirken sich also auch auf die Höhe der späteren Zahlungen aus. Mit dem Rentenfaktor wird die monatliche Auszahlung aus dem Guthaben berechnet. In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Die beanstandete Klausel in zwischen Juni und November 2006 abgeschlossenen Verträgen sah vor, dass die Allianz den Rentenfaktor senken kann, wenn aufgrund von Umständen, die bei Abschluss des Vertrags nicht absehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen stark sinkt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Versicherung im Januar untersagt, sich auf diese Klausel zu berufen.  Der BGH wies die Revision der Allianz gegen das Urteil nun weitgehend zurück. Die Vereinbarung sei unwirksam, weil sie keine Verpflichtung der Allianz vorsehe, den Rentenfaktor später zu erhöhen, falls die Umstände, die zu der Senkung führten, sich wieder verbessern. Dadurch würden die Versicherten unangemessen benachteiligt.