Datum10.12.2025 13:55
Quellewww.zeit.de
TLDRDie Finanzaufsicht Bafin hat gegen die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) ein Bußgeld von 20.000 Euro wegen unzureichender Geldwäscheprävention verhängt. Die Bank habe von Oktober 2022 bis September 2023 mangelhafte Datenverarbeitungssysteme betrieben, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprachen. Banken müssen adäquate Monitoring-Systeme zur Erkennung potenzieller Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einsetzen, die regelmäßig geprüft werden müssen. Helaba, die als Dienstleister für Sparkassen agiert, erzielte im vergangenen Jahr einen Gewinn von 526 Millionen Euro.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mangelnde Geldwäscheprävention“. Lesen Sie jetzt „Finanzaufsicht verhängt Bußgeld gegen Landesbank Helaba“. Die Finanzaufsicht Bafin verhängt ein Bußgeld von 20.000 Euro gegen die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Grund seien Mängel in der Geldwäscheprävention. Das Institut habe Datenverarbeitungssysteme in dem Bereich betrieben, die "nur eingeschränkt angemessen waren", teilte die Bafin mit. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig. Banken müssen nach geltendem Recht Systeme betreiben, um Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen, die Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen geben. Die Monitoring-Systeme müssen laut Bafin abhängig vom Umfang der Geschäfte und Risikolage der Banken angemessen ausgestaltet sein und regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden. Zudem solle nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien auffällige Transaktionen identifiziert werden. Die Helaba hat demnach von Oktober 2022 bis September 2023 gegen diese Vorschrift verstoßen. Die Landesbank ist Dienstleister für Sparkassen in Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Im vergangenen Jahr erzielte sie einen Gewinn von 526 Millionen Euro. © dpa-infocom, dpa:251210-930-404978/1