Intel: EU-Gericht reduziert Strafe gegen Chiphersteller Intel erneut

Datum10.12.2025 12:40

Quellewww.zeit.de

TLDRDas EU-Gericht hat die Geldstrafe gegen Intel wegen Marktmissbrauchs erneut auf 237 Millionen Euro gesenkt. Zuvor betrug die Strafe 1,06 Milliarden Euro, die aufgrund mangelnder Beweisführung der EU-Kommission aufgehoben worden war. Intel hatte zwischen 2002 und 2006 Zahlungen an Hersteller wie Acer und Lenovo geleistet, um Konkurrenzprodukte zu behindern. Das Gericht bestätigte die rechtliche Grundlage für die Strafe, berücksichtigte jedoch die begrenzte Anzahl betroffener Computer und die Zeiträume zwischen den Maßnahmen. Ein weiterer Einspruch vor dem EuGH ist möglich.

InhaltWegen Missbrauchs seiner Marktdominanz sollte Intel ursprünglich mehr als eine Milliarde Euro Strafe zahlen. Das Gericht der EU hat die Summe nun abermals gesenkt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine Strafe der EU-Kommission gegen den Chiphersteller Intel weiter reduziert. Der US-Konzern soll gut 237 Millionen Euro wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung zahlen, wie das Gericht in Luxemburg mitteilte. Die Strafe liegt damit um 140 Millionen Euro niedriger als 2023 festgelegt. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. Die EU-Kommission hatte Intel vorgeworfen, zwischen 2002 und 2006 an die Computerhersteller Acer, HP und Lenovo Geld gezahlt zu haben, um den Verkauf von Produkten mit Prozessoren seiner Wettbewerber zu behindern. Damit habe der Technologiekonzern seine beherrschende Stellung auf dem Markt ausgenutzt, teilte die Behörde mit.  Die EU-Kommission verhängte deshalb 2009 eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro. Die europäischen Gerichte kippten den Beschluss jedoch, weil die Wettbewerbshüter nicht sauber gearbeitet hatten. Die Kommission erließ im September 2023 deswegen einen neuen Beschluss. Die Geldbuße sollte sich demnach auf 376 Millionen Euro belaufen. Das EuG wies nun eine erneute Klage dagegen ab. Der Kommissionsbeschluss sei rechtmäßig, teilte das Gericht mit. Die Kommission habe den offen wettbewerbswidrigen Charakter von Intels Verhaltensweisen sowie die beherrschende Stellung des Unternehmens auf dem Prozessorenmarkt berücksichtigt – ebenso wie die Tatsache, dass die Gesamtstrategie auf die Verdrängung eines Wettbewerbers abzielte. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass nur recht wenige Computer betroffen gewesen seien und teilweise ein Jahr zwischen den Maßnahmen gelegen habe, teilte das Gericht weiter mit. Ein reduzierter Betrag von 237 Millionen Euro sei darum angemessen.