Datum10.12.2025 10:20
Quellewww.zeit.de
TLDRNach einem tödlichen Unfall in Stuttgart wurden im Blut des Fahrers Spuren von Kokain gefunden. Der 43-Jährige wird der fahrlässigen Tötung und weiteren Delikten beschuldigt, nachdem er mit seinem Geländewagen in den Fußgängerbereich einer Stadtbahn-Haltestelle gefahren war, wodurch eine 46-jährige Frau starb und acht weitere verletzt wurden. Die Ermittler argumentieren für seine Fahruntüchtigkeit, während die Verteidigung einen Zusammenhang zwischen den Drogen und dem Unfall bestreitet und einen wissenschaftlichen Nachweis fordert.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Unfall am Olgaeck“. Lesen Sie jetzt „Spuren von Kokain im Blut nach tödlichem Unfall in Stuttgart“. Nach dem tödlichen Zusammenstoß nahe einer Stadtbahn-Haltestelle in der Stuttgarter Innenstadt haben Ermittler im Blut des Unfallfahrers Spuren von Kokain gefunden. In einem möglichen Prozess dürfte daher vor allem die Frage im Mittelpunkt stehen, ob der 43-Jährige zum Unfallzeitpunkt fahruntüchtig war. Zwei kurz nach dem Unfall entnommene Proben hätten Kokain und ein Abbauprodukt ergeben, sagte ein Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Zuvor hatten die "Stuttgarter Nachrichten" und die "Stuttgarter Zeitung" berichtet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung in acht Fällen und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Er soll Anfang Mai mit seinem Geländewagen in der Charlottenstraße von der Fahrbahn abgekommen und in den Fußgängerbereich der Haltestelle gefahren sein. Eine 46-jährige Frau starb, acht Menschen wurden teils schwer verletzt. Nach Ansicht der Ermittler spricht der nachgewiesene Betäubungsmittel- und Arzneimittelkonsum für eine Fahruntüchtigkeit. Die Verteidigung des Mannes widerspricht jedoch deutlich. Was den Unfall tatsächlich ausgelöst habe, sei weiterhin offen, erklärte sie. Festgestellt worden sei lediglich eine Restkonzentration von Substanzen. Der Mandant habe am Unfalltag weder Medikamente noch Drogen genommen. Ein wissenschaftlich gesicherter Zusammenhang zwischen den Abbaustoffen und dem Unfallgeschehen sei nicht belegt. © dpa-infocom, dpa:251210-930-403643/1