Datum10.12.2025 09:16
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bundesfinanzhof hat die neue Grundsteuer als verfassungskonform erklärt und drei Klagen dagegen abgewiesen. Die Regelung, die seit Januar in 11 Bundesländern gilt, basiert auf dem Bodenwert und fiktiven Mieteinnahmen. Die Kläger kritisieren die Datengrundlage als ungenau und ungerecht. Die Neuregelung war notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Anpassung der überholten Einheitswerte forderte. Der Artikel bleibt fortlaufend aktualisiert.
InhaltDer Bundesfinanzhof hat die neue Grundsteuer als verfassungskonform beurteilt. Die Richter in München wiesen drei Klagen gegen die Steuer als unbegründet ab. Der Bundesfinanzhof in München hat die neue Grundsteuer als nicht verfassungswidrig bewertet. Das sogenannte Bundesmodell wird seit Januar in 11 der 16 Bundesländern genutzt. Der besteuerte Wert einer Immobilie richtet sich dabei vorrangig nach dem Bodenwert und den fiktiv erzielbaren Mieteinnahmen. Die Kläger rügen unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage. Zuvor war die Grundsteuer nach völlig überholten Einheitswerten berechnet worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher 2018 eine Neuregelung gefordert. Sollte der BFH auch die Neuregelung für verfassungswidrig halten, muss er diese ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.