Bundesgerichtshof: BGH prüft Klausel zur Rentenkürzung in Riester-Verträgen

Datum10.12.2025 03:30

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesgerichtshof (BGH) prüft eine Klausel der Allianz Lebensversicherung zur Rentenkürzung in Riester-Verträgen. Diese Regelung erlaubte es, den Rentenfaktor unter bestimmten Bedingungen zu senken, was von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer kritisiert wird. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte bereits die Klausel für unwirksam erklärt. Ob der BGH am Mittwoch ein Urteil fällt, bleibt unklar. Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bundesgerichtshof“. Lesen Sie jetzt „BGH prüft Klausel zur Rentenkürzung in Riester-Verträgen“. Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt heute (9.00 Uhr) eine umstrittene Regelung in den Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rente unter die Lupe. Mit der Klausel hatte sich die beklagte Allianz Lebensversicherung das Recht vorbehalten, den zugesagten Rentenfaktor unter bestimmten Bedingungen nachträglich zu senken. Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Bei der fondsgebundenen Versicherung wird ein Teil der Beträge in Investmentfonds angelegt. Die betroffene Klausel sah vor, dass die Allianz die Rente kürzen kann, wenn aufgrund von Umständen, die bei Abschluss des Vertrags nicht absehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen stark sinkt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert, Versicherungsnehmer würden durch diese Regelung unangemessen benachteiligt. Denn Versicherer dürften nach dem Versicherungsvertragsgesetz die Rente zwar herabsetzen - sie seien dann aber auch verpflichtet, die Rente später wieder zu erhöhen, wenn die Umstände, die zur Kürzung führten, entfallen. Das sei in den Versicherungsbedingungen, um die es nun in Karlsruhe geht, aber nicht vorgesehen gewesen. Die Verbraucherzentrale hält die Regelung daher für unwirksam - und klagte. Das Oberlandesgericht Stuttgart folgte ihrer Einschätzung zuletzt und untersagte der Allianz die Verwendung der Klausel. Ob der BGH am Mittwoch schon ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. IV ZR 34/25) © dpa-infocom, dpa:251210-930-402540/1