Datum10.12.2025 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bundesfinanzhof verkündet heute Urteile zur umstrittenen Grundsteuerreform, gegen die bundesweit Immobilienbesitzer Einspruch erhoben haben. Die Kläger aus Köln, Berlin und Sachsen sehen das Gesetz als unpopulär und beanstanden Ungerechtigkeiten durch pauschale Durchschnittswerte. Die Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht 2018 die alte Regelung für verfassungswidrig erklärte. Ingesamt haben 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch eingelegt, viele Klagen wurden jedoch bereits abgewiesen.
InhaltDer Bundesfinanzhof in München verkündet heute seine ersten Urteile zur neuen Grundsteuer. Immobilienbesitzer bundesweit haben Einspruch gegen Steuerbescheide eingelegt. Nach jahrelangem Streit um die Grundsteuerreform will der Bundesfinanzhof in München an diesem Mittwoch seine ersten Entscheidungen verkünden. In den drei Fällen haben Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Anfang des Jahres geltende Reform geklagt. In der ersten Instanz hatten die Kläger verloren. Nun muss Deutschlands höchstes Finanzgericht in der zweiten Runde entscheiden. Das Grundsteuergesetz trifft quasi die gesamte Bevölkerung: Zwar müssen nur Eigentümer die Steuer zahlen, doch legen Vermieter die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter um. Das bei vielen Eigentümern unpopuläre Gesetz verstößt nach Einschätzung des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof gegen den Gleichheitsgrundsatz. Finanzämter dürfen die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen. Die Kläger rügen unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage. In allen drei Verfahren geht es um das sogenannte Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen getroffen, doch auch gegen diese Ländergesetze gibt es zahlreiche Klagen. Nach Angaben Kirchhofs hatten bundesweit 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten geklagt hatten und haben bislang mehr als 2.000 Immobilieneigentümer. Viele dieser Klagen sind bereits abgewiesen. Notwendig war die Neuregelung der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrunde liegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge.