Amtsgericht: Urteil nach SEK-Einsatz in Vieritz: Zwei Jahre auf Bewährung

Datum09.12.2025 18:02

Quellewww.zeit.de

TLDRNach einem mehr als 34-stündigen SEK-Einsatz in Vieritz im Herbst 2023 wurde ein Mann zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, aufgrund von Verstößen gegen das Kriegswaffengesetz und das Waffengesetz. Während des Einsatzes kam es zu einem Schusswechsel, der andere Verdächtige wurde tot aufgefunden. Der verurteilte Mann muss 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und hat vier Jahre Bewährungszeit, mit einem Bewährungshelfer für die ersten zwei Jahre. Rechtsmittel sind gegen das Urteil möglich.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Amtsgericht“. Lesen Sie jetzt „Urteil nach SEK-Einsatz in Vieritz: Zwei Jahre auf Bewährung“. Der Einsatz von Spezialeinheiten der Polizei in dem kleinen Ort Vieritz im Havelland dauerte im Herbst 2023 mehr als 34 Stunden. Zwei Männer verschanzten sich in einem Wohnhaus, es kam zum Schusswechsel mit der Polizei. Einer der Männer wurde heute Nachmittag am Amtsgericht Rathenow zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.  Der Grund: Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz, wie Amtsgerichtsdirektor Ralf Weller auf Anfrage mitteilte. Der teils geständige Angeklagte hatte mehrere Waffen, darunter eine Maschinenpistole. Den Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte habe ihm das Schöffengericht jedoch nicht nachweisen können. Der andere Mann war während des Einsatzes im November 2023 tot auf dem Dachboden gefunden worden. Laut Innenministerium und Staatsanwaltschaft hatte sich der Mann selbst erschossen. Auf dem Grundstück fanden die Ermittler zahlreiche Waffen.  Der Angeklagte wurde damals überwältigt und kam für einige Monate in Untersuchungshaft. Der Hintergrund des dramatischen SEK-Einsatzes: Die Polizei wollte in dem Dorf in der Gemeinde Milower Land einen Gerichtsbeschluss vollstrecken und ein Kind dem Jugendamt übergeben.  Die Bewährungszeit für den jetzt Verurteilten wurde laut Gericht auf vier Jahre festgesetzt. Für die ersten zwei Jahre ist ihm ein Bewährungshelfer beigeordnet, wie es hieß. Zudem muss der Angeklagte in dieser Zeit 500 unentgeltliche Arbeitsstunden leisten. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. © dpa-infocom, dpa:251209-930-401700/1