Streit um Finanzierung: Voigt: Bund muss bezahlen, was er bei Kommunen bestellt

Datum09.12.2025 14:58

Quellewww.zeit.de

TLDRThüringens Ministerpräsident Mario Voigt fordert eine Einigung zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung kommunaler Aufgaben, die auf gesetzliche Verpflichtungen des Bundes zurückgehen. Er kritisiert, dass die Kommunen die daraus resultierenden Kosten über den kommunalen Finanzausgleich tragen müssen. Voigt fordert einen Ausgleichsmechanismus und hebt die gestiegenen Sozialkosten hervor. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz gab es keine Einigung, Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte jedoch eine Sonderkonferenz für 2026 an, um die Streitfragen zu klären.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Streit um Finanzierung“. Lesen Sie jetzt „Voigt: Bund muss bezahlen, was er bei Kommunen bestellt“. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt dringt auf eine Verständigung von Bund und Ländern bei der Finanzierung von Aufgaben, die die Kommunen im Auftrag des Bundes erledigen. "Das ist etwas, da sind wir noch nicht geeint. Da gibt es keine abschließende Lösung für eine angemessene und dauerhafte Kompensation", sagte Voigt nach einer Kabinettssitzung in Erfurt. Der Bund bringe gesetzliche Verpflichtungen auf den Weg, die vielfach die Kommunen vor Ort umsetzen müssen und am Ende die Länder über den kommunalen Finanzausgleich bezahlen. "Das ist eine Sache, die kann auf Dauer nicht so weitergehen", betonte Voigt. Als Beispiel nannte er Steigerungen beim Bundesteilhabegesetz.  Bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin hatte es im Streit von Bund und Ländern über Finanzierungsfragen keine Einigung gegeben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte eine Sonder-MPK im ersten Quartal 2026 zu dem Thema an. Voigt sagte, es müsse um einen Ausgleichsmechanismus gehen. "Wenn der Bund Dinge auf den Weg bringt, also wenn er Sachen bestellt, dann muss er sie auch bezahlen", sagte Voigt. Zudem müsse man zu einer Verständigung bei gestiegenen Sozialkosten kommen.  In dem Streit geht es darum, ob der Bund Kosten von Ländern und Kommunen auffangen muss, die durch Beschlüsse von Bundesregierung und Bundestag entstehen. © dpa-infocom, dpa:251209-930-400260/1