Mit Alkohol am Steuer: Mit vier Promille und Kind im Auto unterwegs

Datum06.12.2025 11:45

Quellewww.zeit.de

TLDREin 42-jähriger Autofahrer wurde in Neckarbischofsheim mit einem Blutalkoholgehalt von fast vier Promille und einem achtjährigen Kind im Auto gestoppt. Zeugen meldeten die gefährliche Fahrweise des Fahrers, der zudem ohne Licht fuhr. Trotz des starken Alkoholgeruchs versuchte der Mann, sich der Kontrolle zu entziehen und wurde schließlich mit Gewalt aus dem Fahrzeug geholt. Das Kind wurde an einen Erziehungsberechtigten übergeben, der Fahrer steht nun wegen Trunkenheit am Steuer und Widerstandes gegen die Polizei vor möglichen rechtlichen Konsequenzen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Mit Alkohol am Steuer“. Lesen Sie jetzt „Mit vier Promille und Kind im Auto unterwegs“. Ohne Licht, mit einem Kind im Auto und vier Promille Alkohol im Blut ist ein 42Jahre alter Autofahrer von der Polizei in Neckarbischofsheim (Rhein-Neckar-Kreis) gestoppt worden. Zeugen waren auf das Auto aufmerksam geworden, weil es am Freitagabend mit Schlangenlinien durch die Gegend fuhr.  Zu der auffälligen Fahrweise stellten die Beamten bereits vor der Kontrolle fest, dass der Fahrer das Licht an seinem Auto nicht eingeschaltet hatte. "Als die Beamten bei der Kontrolle noch dazu starken Alkoholgeruch wahrnahmen, wurden dem Herrn die weiteren polizeilichen Maßnahmen erklärt", hieß es in der Pressemitteilung. Dabei fiel auch auf, dass sich in dem Fahrzeug ein acht Jahre altes Kind auf der Rückbank saß.  Der Mann versuchte laut Polizei, die Maßnahmen noch abzuwenden. So sagte er, dass er sein Auto stehen lassen und nach Hause laufen könne. Das ließen die Beamten nicht zu. Da der Mann die Anweisungen nicht befolgen wollte und das Fahrzeug nicht verließ, wurde er mit Zwang aus dem Fahrzeug geholt und festgenommen. Das Kind wurde an einen Erziehungsberechtigten übergeben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast vier Promille. Den Führerschein ist der 42-Jährige erst einmal los. Ihn erwarten nun Anzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Widerstands gegen Polizeibeamte. © dpa-infocom, dpa:251206-930-388153/1