Datum05.12.2025 10:44
Quellewww.zeit.de
TLDREin 22-Jähriger steht vor dem Lübecker Landgericht wegen des tödlichen Messerstechs auf einen 21-Jährigen in einer Diskothek in Trittau. Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet, bestreitet die Vorwürfe des Totschlags und behauptet, das Messer nur zur Abwehr verwendet zu haben. Der Vorfall ereignete sich am 13. April und dauerte nur 28 Sekunden. Fünf weitere Personen wurden verletzt. Der Prozess umfasst zehn Verhandlungstage, ein Urteil könnte im März fallen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tödlicher Messerstich“. Lesen Sie jetzt „Streit in Disko endet tödlich – 22-Jähriger vor Gericht“. Wegen der tödlichen Auseinandersetzung in einer Diskothek in Trittau (Stormarn) muss sich ein 22-Jähriger seit dem Morgen vor dem Lübecker Landgericht verantworten. Zu Prozessbeginn machte der mittlerweile 22 Jahre alte Angeklagte selbst keine Angaben zur Sache, sein Verteidiger gab jedoch eine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann aus dem Kreis Stormarn wegen Verdacht des Totschlags angeklagt. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 13. April in der Disko im Zuge einer Auseinandersetzung mit einem Messer auf einen 21-Jährigen eingestochen zu haben. "Die ganze Auseinandersetzung dauerte insgesamt nur 28 Sekunden", sagte Staatsanwältin Mareike Lindner. Das Opfer sei innerhalb von Minuten noch vor Ort seinen Verletzungen erlegen. Der Verteidiger widersprach der Anklageschrift in Teilen. Sein Mandant habe gegenüber der Polizei erklärt, er habe mit dem geliehenen Messer lediglich Angriffe abwehren wollen. Er habe nicht wahrgenommen, dass kurz vor der gewalttätigen Auseinandersetzung seine Freundin von dem späteren Opfer nieder geschubst worden sei, wie von der Anklage behauptet. Er habe plötzlich einen Widerstand gespürt und auf sein Messer geschaut. Darauf habe er kein Blut gesehen. Danach habe er in Panik mit seiner Freundin die Diskothek verlassen. Bereits kurz nach der Tat habe ihn der Angeklagte kontaktiert, weil er sich stellen wollte, sagte der Verteidiger. Dass dies erst am 23. April - zehn Tage nach der Tat - geschah, sei lediglich der Abwesenheit des Juristen geschuldet. "Er ist nicht abgehauen, hat sich nicht versteckt." Früheren Polizeiangaben zufolge wurden bei der Auseinandersetzung fünf weitere Menschen leicht verletzt. Die Staatsanwältin schilderte am Vormittag, dass es in der Diskothek zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung kam, bei der auch Gläser und Flaschen geflogen seien. Dabei sei die Freundin des Angeklagten von dem späteren Opfer nieder geschubst worden. Im Laufe des ersten Verhandlungstages wollte die 1. Große Strafkammer erste Zeugen vernehmen. Es sind zehn weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte im März fallen. © dpa-infocom, dpa:251205-930-383460/1