Datum04.12.2025 17:41
Quellewww.zeit.de
TLDREin 27-jähriger Mann wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, nachdem er in Essen an einem versuchten Totschlag auf einen Ex-Bodyguard beteiligt war. In der Nacht zum 30. Dezember feuerte er aus kurzer Distanz acht Schüsse ab, von denen vier das Opfer trafen. Das Schwurgericht stellte fest, dass er und zwei Komplizen den Mordauftrag erhalten hatten, obwohl er selbst nicht schoss. Die Verteidigung sprach von einem "Denkzettel", was die Richter zurückwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Auftragstat“. Lesen Sie jetzt „Schüsse auf Ex-Bodyguard: Acht Jahre Haft“. Nach den Schüssen auf einen Ex-Bodyguard in Essen ist ein 27 Jahre alter Mann zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er war nach Überzeugung der Richter dabei, als in der Nacht auf den 30. Dezember vergangenen Jahres aus kürzester Distanz achtmal auf den 41-Jährigen geschossen wurde. Vier Kugeln trafen ihn – in den Oberkörper und in die Beine. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Laut Urteil des Essener Schwurgerichts waren der angeklagte Türke aus Düsseldorf und zwei weitere Männer damit beauftragt worden, den Ex-Bodyguard zu töten. Die Polizei hatte den 27-Jährigen nach der Tat in einem Gebüsch entdeckt. Selbst geschossen hat er laut Urteil nicht. Seinen Komplizen war die Flucht gelungen. Die Verteidigung hatte im Prozess jede Tötungsabsicht des Angeklagten bestritten. Es sei nur ein "Denkzettel" geplant gewesen. Das sahen die Richter jedoch anders. "Die Abgabe von acht Schüssen auf ein sich bewegendes Opfer lässt sich nicht mit einem Denkzettel vereinbaren", sagte Richter Simon Assenmacher bei der Urteilsbegründung. "Wer so vorgeht, der will töten." Das Urteil lautet auf versuchten Totschlag. Es ist nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:251204-930-381362/1